Hundesteuer BefreiungOnline erledigen

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Online-Dienst

    Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen

    ID: L100027_121992614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

    Ansprechpartner

    Stadt Parchim - Steuern

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1549

    19365 Parchim

    Hausanschrift

    Schuhmarkt 1

    19370 Parchim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03871 71-211(Sekretariat Fachbereich 2)

    Fax: 03871 71-111

    E-Mail: steuern@parchim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Befreiung

    Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Befreiung

    Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein und nachgewiesen werden:

    Blindenbegleithunde: Der Hund muss nachweislich zum Blindenbegleithund ausgebildet sein und als Blindenführhund eingesetzt werden.

    Hunde zum Schutz und zur Unterstützung blinder, gehörloser oder völlig hilfloser Personen: Sie sind schwerbehindert und verfügen über eine ärztliche Bescheinigung, dass der Hund zur Alltagsbewältigung erforderlich ist.

    Diensthund: Der Hund wird ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z. B. Spürhund) eingesetzt.

    Sanitäts- und Rettungshund: Der Hund wird von einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten.

    Hunde, die in einer Tierschutzanstalt oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind: Der Hund ist in einem Tierheim oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht.

    Herden- und Jagdhunde: Der Hund wird entweder zur Bewachung von Herden oder von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt.

    für 2 Jahre ab Aufnahme: Hunde aus einem offiziellen Tierheim oder einer Tierauffangstation: dies ist mit einem Beleg nachzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Befreiung

    Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie diese bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie die Hundesteuerbefreiung über das Formular Hundesteuer Anmeldung mit beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Befreiung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. 

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Staffelung besteuert, beginnend mit Hund eins. 

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Zweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden

    Kosten

    Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Befreiung

    Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de