Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Stadt Parchim - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1549
19365 Parchim
Öffnungszeiten
Montag           09:00 - 12:00 Uhr Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch         nach Vereinbarung Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag            nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: steuern@parchim.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Befreiung
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Voraussetzungen
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Befreiung
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein und nachgewiesen werden:
Blindenbegleithunde: Der Hund muss nachweislich zum Blindenbegleithund ausgebildet sein und als Blindenführhund eingesetzt werden.
Hunde zum Schutz und zur Unterstützung blinder, gehörloser oder völlig hilfloser Personen: Sie sind schwerbehindert und verfügen über eine ärztliche Bescheinigung, dass der Hund zur Alltagsbewältigung erforderlich ist.
Diensthund: Der Hund wird ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z. B. Spürhund) eingesetzt.
Sanitäts- und Rettungshund: Der Hund wird von einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten.
Hunde, die in einer Tierschutzanstalt oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind: Der Hund ist in einem Tierheim oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht.
Herden- und Jagdhunde: Der Hund wird entweder zur Bewachung von Herden oder von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt.
für 2 Jahre ab Aufnahme: Hunde aus einem offiziellen Tierheim oder einer Tierauffangstation: dies ist mit einem Beleg nachzuweisen.
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein und nachgewiesen werden:
Blindenbegleithunde: Der Hund muss nachweislich zum Blindenbegleithund ausgebildet sein und als Blindenführhund eingesetzt werden.
Hunde zum Schutz und zur Unterstützung blinder, gehörloser oder völlig hilfloser Personen: Sie sind schwerbehindert und verfügen über eine ärztliche Bescheinigung, dass der Hund zur Alltagsbewältigung erforderlich ist.
Diensthund: Der Hund wird ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z. B. Spürhund) eingesetzt.
Sanitäts- und Rettungshund: Der Hund wird von einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten.
Hunde, die in einer Tierschutzanstalt oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind: Der Hund ist in einem Tierheim oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht.
Herden- und Jagdhunde: Der Hund wird entweder zur Bewachung von Herden oder von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt.
für 2 Jahre ab Aufnahme: Hunde aus einem offiziellen Tierheim oder einer Tierauffangstation: dies ist mit einem Beleg nachzuweisen.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Befreiung
Verfahrensablauf
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Befreiung
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie diese bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie die Hundesteuerbefreiung über das Formular Hundesteuer Anmeldung mit beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Befreiung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Staffelung besteuert, beginnend mit Hund eins.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Zweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie diese bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie die Hundesteuerbefreiung über das Formular Hundesteuer Anmeldung mit beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Befreiung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Staffelung besteuert, beginnend mit Hund eins.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Zweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden
Kosten
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Befreiung
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Dokumente
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Befreiung
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden