Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für

    • Blindenbegleithunde.
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses des Hundehalters abhängig gemacht.
    • Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden.
    • Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden.
    • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen o. ä. Einrichtungen untergebracht worden sind.
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden. 

    Online-Dienst

    Hundesteuer Befreiung

    ID: L100027_129047410

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung

    Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.

    Stadt Ludwigslust
    Steuern und Abgaben
    Schloßstraße 38
    19288 Ludwigslust

    Frau Sophie Rödiger
    Telefon: 03874 526-144
    Fax: 03874 526-109
    E-Mail: steuern@ludwigslust.de
    Raum: 119

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigslust - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 38

    19288 Ludwigslust

    Parkplätze

    • Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG

    Stichwörter

    Abgaben, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung

    • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "B", "BI", "aG", oder "H" 
    • ärztliches Zeugnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung

    Sie können die Steuerbefreiung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.

    Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

    Kosten

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung

    Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English