Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
- Blindenbegleithunde.
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses des Hundehalters abhängig gemacht.
- Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden.
- Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden.
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen o. ä. Einrichtungen untergebracht worden sind.
- Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden.
Eine Befreiung von der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
- Blindenbegleithunde.
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses des Hundehalters abhängig gemacht.
- Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden.
- Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden.
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen o. ä. Einrichtungen untergebracht worden sind.
- Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung
Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.
Stadt Ludwigslust
Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Raum: 119
Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.
Stadt Ludwigslust
Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Raum: 119
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Steuern und Abgaben
Aktuelles
Ludwigslust finanziert vor allem über Steuern wichtige Aufgaben, die für alle Bürger unserer Stadt wahrgenommen werden. In dem Bereich Steuern und Abgaben werden neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), u. a. die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer erhoben. Dies erfolgt durch die Festsetzung  kommunaler Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) über Abgabenbescheide aufgrund gesetzlicher Regelungen oder kommunaler Abgabensatzungen. Es wird sich mit diesen Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner gewendet. 
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr:  9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Kontaktperson
Frau Sophie Rödiger (Sachbearbeiterin)
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stichwörter
Abgaben, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "B", "BI", "aG", oder "H"
- ärztliches Zeugnis
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "B", "BI", "aG", oder "H"
- ärztliches Zeugnis
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung
Sie können die Steuerbefreiung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.
Sie können die Steuerbefreiung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.
Kosten
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Befreiung
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden