Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Kämmereiamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: steuern@amtlubmin.de
Kontaktperson
Frau Jana Obermeier (Leiter/in Kämmerei)
Frau SB Wirtschaft/Vollstreckung Birgitt Abelt-Klaedtke (Sachbearbeiterin)
E-Mail: b.klaedtke@amtlubmin.de
Frau Sachbearbeiterin Mandy Beister (Sachbearbeiterin)
E-Mail: m.beister@amtlubmin.de
Herr Kassenleiter Andreas Gerth (Kassenleiter)
E-Mail: a.gerth@amtlubmin.de
Frau SB Kämmerei Ulrike Krüger (Sachbearbeiterin)
E-Mail: u.krueger@amtlubmin.de
Frau Anlagenbuchhaltung Anke Riebe (Sachbearbeiterin)
E-Mail: a.riebe@amtlubmin.de
Frau Anne Krämer (Sachbearbeiterin)
E-Mail: a.kraemer@amtlubmin.de
Frau Sybille Niemann (Sachbearbeiterin)
E-Mail: s.niemann@amtlubmin.de
Frau Antje Labahn (Sachbearbeiterin)
E-Mail: a.labahn@amtlubmin.de
Frau Klara Gransow (Sachbearbeiterin)
E-Mail: k.gransow@amtlubmin.de
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung