Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Befreiung Stadt Seebad Ueckermünde
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Steuern/ Veranlagung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahn
Linie:- Regionalbahn: RE3, RE4, RE5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Gabriela Bollnow (Sachbearbeiterin)
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Formulare
Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Befreiung Stadt Seebad Ueckermünde
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Befreiung Stadt Seebad Ueckermünde
Kosten
Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Befreiung Stadt Seebad Ueckermünde
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung