Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Online-Dienst
Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A. - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Laura Strauch (Sachbearbeiterin)
Frau Nicky Möller (Sachbearbeiterin)
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung