Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Online-Dienst
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
SG Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Termine können online oder telefonisch gebucht werden. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kosch
Herr Rohloff
Frau Lude
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung