Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Hunde von schwerbehinderten Menschen
    • Blindenführhunde
    • Diensthunde
    • Sanitäts- und Rettungshunde
    • Herdengebrauchshunde
    • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht worden sind

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Die Steuerbefreiung ist nicht auf gefährliche Hunde gem. §5 Abs.2 anzuwenden.

    Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden.

    Fallen due Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Hunde von schwerbehinderten Menschen
    • Blindenführhunde
    • Diensthunde
    • Sanitäts- und Rettungshunde
    • Herdengebrauchshunde
    • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht worden sind

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Die Steuerbefreiung ist nicht auf gefährliche Hunde gem. §5 Abs.2 anzuwenden.

    Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden.

    Fallen due Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung

    ID: L100027_121992614

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    23936 Grevesmühlen

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: ja


    Parkplatz:
    Anzahl: 80
    Gebühren: ja

    PKW und öffentlicher Personennahverkehr

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link:  Online-Terminvergabe .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03881 723-210

    E-Mail: steuern@grevesmuehlen.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen

    Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Antrag zur Hundesteuerbefreiung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)

    Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Antrag zur Hundesteuerbefreiung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen

    Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund, sowie für einen bereits steuerpflichitgen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Hund eines Schwerbehinderten Menschen

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL", "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen.

    Blindenführhund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.

    Diensthund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird.

    Sanitäts- und Rettungshund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten wird.

    Tierschutzhund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in Tierheimen o.ä. Einrichungen untergebracht ist.

    Herdengebrauchshunde

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden.

    Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund, sowie für einen bereits steuerpflichitgen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Hund eines Schwerbehinderten Menschen

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL", "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen.

    Blindenführhund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.

    Diensthund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird.

    Sanitäts- und Rettungshund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten wird.

    Tierschutzhund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in Tierheimen o.ä. Einrichungen untergebracht ist.

    Herdengebrauchshunde

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    ergänzt durch Hundehalterverordnung v. 29.08.2016

    Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 10.04.2002

    1. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 01.01.2004

    2. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 07.12.2010

    3. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 16.11.2011

    4. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 27.10.2014

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    ergänzt durch Hundehalterverordnung v. 29.08.2016

    Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 10.04.2002

    1. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 01.01.2004

    2. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 07.12.2010

    3. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 16.11.2011

    4. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 27.10.2014

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen

    Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.

    Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechstkräftig bestraft wurden
    • für die Hunde keine geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind und
    • bei Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, keine ordnungsgemäßen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräßerung geführt und nicht auf Verlangen vorgelegt werden können.

    Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.

    Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.

    Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechstkräftig bestraft wurden
    • für die Hunde keine geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind und
    • bei Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, keine ordnungsgemäßen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräßerung geführt und nicht auf Verlangen vorgelegt werden können.

    Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen

    Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.

    Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.

    Dokumente

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Befreiung Grevesmühlen

    Eingehend

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)