Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen
Allgemeine Informationen
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
- Blindenbegleithunde,
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht,
- Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden,
- Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden.
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen o.ä. Einrichtungen untergebracht worden sind,
- Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden,
Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage eines gültigen Zeugnisses bzw. Prüfungszeugnisses neu zu beantragen.
Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
Online-Dienst
Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Amt Recknitz-Trebeltal - Grundsteuern und sonstige Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038229 71-0(2. Verwaltungssitz)
Fax: 038229 71-100
Telefon Festnetz: 038320 617-0(Hauptsitz)
E-Mail: amt@recknitz-trebeltal.de
Kontaktperson
Frau Ilona Wulff (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Am Markt 1
18334 Bad Sülze
Fax: 038229 71-100
Telefon Festnetz: 038229 71124
E-Mail: iwulff@recknitz-trebeltal.de
Frau Marlen Bläsing (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Am Markt 1
18334 Bad Sülze
Telefon Festnetz: 038229 71163
Fax: 038229 71-100
E-Mail: mblaesing@recknitz-trebeltal.de
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Stichwörter
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
· notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Voraussetzungen
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Blindenführhund:
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
Hund eines schwerbehinderten Menschen:
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "BL, "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen.
Diensthund:
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird.
Sanitäts- oder Rettungshunde:
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten wird.
Herdengebrauchshunde:
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Schutz von Herden ausgebildet ist bzw. geeignet ist.
Hunde, welche von einem eingetragenen Tierschutzverein übernommen wurden:
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund vorübergehend in einem Tierschutz- oder ähnlichen Verein untergebracht ist.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen
Verfahrensablauf
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie diese bei dem Amt Recknitz-Trebeltal schriftlich beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Befreiung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Befreiung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Die Steuervergünstigung beginnt mit dem Folgemonat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, wird der steuerbefreite Hund (ist nur für einen Hund möglich) bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.
Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
· die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
· Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
Kosten
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung
Metainformation
- Ursprungsportal: Hundesteuer Befreiung
- Ursprungsportal: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen in Eixen
- Ursprungsportal: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen in Stormsdorf
- Ursprungsportal: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen in Wohsen
- Ursprungsportal: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen in Bisdorf
- Ursprungsportal: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen in Forkenbeck
- Ursprungsportal: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen in Kavelsdorf
- Ursprungsportal: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen in Spiekersdorf
- Ursprungsportal: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen in Ravenhorst
- Ursprungsportal: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Eixen in Leplow