Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars
Allgemeine Informationen
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises des Hundehalters abhängig gemacht.
- Hunde, die von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder von Personen, die voll erwerbsgemindert sind, gehalten werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines auf den Namen des Hundehalters lautenden Feststellungsbescheides oder Rentenausweises mit dem Nachweis der vollen Erwerbsminderung abhängig gemacht.
- Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd genötigt werden.
- Therapiehunde, die für eine tiergestützte medizinische Behandlung (beispielsweise im Rahmen einer Psychotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Sprach- und Sprechtherapie oder Heilpädagogik und in der Geriatrie) eingesetzt werden. Zur Gewährung der Befreiung ist ein Ausbildungszertifikat als Therapiehund vorzulegen sowie der Einsatz im therapeutischen bzw. pädagogischen Bereich nachzuweisen.
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage des entsprechenden Nachweises (für folgende Fälle) neu zu beantragen.
Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Erforderliche Unterlagen
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
· notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Voraussetzung
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Hund eines schwerbehinderten Menschen
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL", "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen.
Blindenführhund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
Behindertenbegleithund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Förderung behinderter Menschen in einer anerkannten gemeinnützigen Körperschaft einsetzen.
Therapiehund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund für tiergestützte medizinische Behandlungen einsetzen. (Ausbildungszertifikat als Therapiehund ist vorzulegen)
Kosten
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Verfahrensablauf
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei dem Amt Niepars schriftlich beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Die Steuervergünstigung beginnt mit dem Folgemonat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, wird der steuerbefreite Hund (ist nur für einen Hund möglich) bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.
Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
· die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
· Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Befreiung
- Sonstige Angaben
Allgemeine Informationen
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises des Hundehalters abhängig gemacht.
- Hunde, die von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder von Personen, die voll erwerbsgemindert sind, gehalten werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines auf den Namen des Hundehalters lautenden Feststellungsbescheides oder Rentenausweises mit dem Nachweis der vollen Erwerbsminderung abhängig gemacht.
- Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd genötigt werden.
- Therapiehunde, die für eine tiergestützte medizinische Behandlung (beispielsweise im Rahmen einer Psychotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Sprach- und Sprechtherapie oder Heilpädagogik und in der Geriatrie) eingesetzt werden. Zur Gewährung der Befreiung ist ein Ausbildungszertifikat als Therapiehund vorzulegen sowie der Einsatz im therapeutischen bzw. pädagogischen Bereich nachzuweisen.
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.
Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage des entsprechenden Nachweises (für folgende Fälle) neu zu beantragen.
Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Erforderliche Unterlagen
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
· notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Voraussetzung
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Hund eines schwerbehinderten Menschen
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“, „aG“, „Gl“, „G“ oder „H“ verfügen.
Blindenführhund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
Behindertenbegleithund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Förderung behinderter Menschen in einer anerkannten gemeinnützigen Körperschaft einsetzen.
Therapiehund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund für tiergestützte medizinische Behandlungen einsetzen. (Ausbildungszertifikat als Therapiehund ist vorzulegen)
Kosten
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Verfahrensablauf
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei dem Amt Niepars schriftlich beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Die Steuervergünstigung beginnt mit dem Folgemonat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, wird der steuerbefreite Hund (ist nur für einen Hund möglich) bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.
Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
· die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
· Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Befreiung
- Sonstige Angaben
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Steuern/Außendienst/Vollstreckung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 38
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amt Niepars
Empfänger: Amt Niepars
IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Stichwörter
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
· notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
· notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Formulare
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Befreiung
- Sonstige Angaben
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Befreiung
- Sonstige Angaben
Voraussetzungen
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Hund eines schwerbehinderten Menschen
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL", "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen.
Blindenführhund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
Behindertenbegleithund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Förderung behinderter Menschen in einer anerkannten gemeinnützigen Körperschaft einsetzen.
Therapiehund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund für tiergestützte medizinische Behandlungen einsetzen. (Ausbildungszertifikat als Therapiehund ist vorzulegen)
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Hund eines schwerbehinderten Menschen
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“, „aG“, „Gl“, „G“ oder „H“ verfügen.
Blindenführhund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
Behindertenbegleithund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Förderung behinderter Menschen in einer anerkannten gemeinnützigen Körperschaft einsetzen.
Therapiehund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund für tiergestützte medizinische Behandlungen einsetzen. (Ausbildungszertifikat als Therapiehund ist vorzulegen)
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Verfahrensablauf
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei dem Amt Niepars schriftlich beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Die Steuervergünstigung beginnt mit dem Folgemonat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, wird der steuerbefreite Hund (ist nur für einen Hund möglich) bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.
Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
· die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
· Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Befreiung
- Sonstige Angaben
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei dem Amt Niepars schriftlich beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Die Steuervergünstigung beginnt mit dem Folgemonat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, wird der steuerbefreite Hund (ist nur für einen Hund möglich) bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.
Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
· die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
· Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Befreiung
- Sonstige Angaben
Kosten
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung