Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars

    Allgemeine Informationen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises des Hundehalters abhängig gemacht.
    • Hunde, die von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder von Personen, die voll erwerbsgemindert sind, gehalten werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines auf den Namen des Hundehalters lautenden Feststellungsbescheides oder Rentenausweises mit dem Nachweis der vollen Erwerbsminderung abhängig gemacht.
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd genötigt werden.
    • Therapiehunde, die für eine tiergestützte medizinische Behandlung (beispielsweise im Rahmen einer Psychotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Sprach- und Sprechtherapie oder Heilpädagogik und in der Geriatrie) eingesetzt werden. Zur Gewährung der Befreiung ist ein Ausbildungszertifikat als Therapiehund vorzulegen sowie der Einsatz im therapeutischen bzw. pädagogischen Bereich nachzuweisen.

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage des entsprechenden Nachweises (für folgende Fälle) neu zu beantragen.

    Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
     

    Rechtsgrundlagen
     

    Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
     

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

    · ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    · notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
     

    Voraussetzung

    Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Hund eines schwerbehinderten Menschen
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL", "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen.
     

    Blindenführhund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
     

    Behindertenbegleithund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Förderung behinderter Menschen in einer anerkannten gemeinnützigen Körperschaft einsetzen.
     

    Therapiehund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund für tiergestützte medizinische Behandlungen einsetzen. (Ausbildungszertifikat als Therapiehund ist vorzulegen)


    Kosten

    Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
     

    Verfahrensablauf

    Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei dem Amt Niepars schriftlich beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
    Die Steuervergünstigung beginnt mit dem Folgemonat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, wird der steuerbefreite Hund (ist nur für einen Hund möglich) bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.

    Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
    · die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    · Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden

    Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
     

    Eingangsdokumente:
    - Nachweis für die entsprechende Befreiung
    - Sonstige Angaben

    Allgemeine Informationen

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines Schwerbehindertenausweises des Hundehalters abhängig gemacht.
    • Hunde, die von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder von Personen, die voll erwerbsgemindert sind, gehalten werden. Die Steuerbefreiung wird von der Vorlage eines auf den Namen des Hundehalters lautenden Feststellungsbescheides oder Rentenausweises mit dem Nachweis der vollen Erwerbsminderung abhängig gemacht.
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd genötigt werden.
    • Therapiehunde, die für eine tiergestützte medizinische Behandlung (beispielsweise im Rahmen einer Psychotherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Sprach- und Sprechtherapie oder Heilpädagogik und in der Geriatrie) eingesetzt werden. Zur Gewährung der Befreiung ist ein Ausbildungszertifikat als Therapiehund vorzulegen sowie der Einsatz im therapeutischen bzw. pädagogischen Bereich nachzuweisen.

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.

    Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage des entsprechenden Nachweises (für folgende Fälle) neu zu beantragen.

    Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
     

    Rechtsgrundlagen
     

    Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
     

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

    · ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    · notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
     

    Voraussetzung

    Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Hund eines schwerbehinderten Menschen
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“, „aG“, „Gl“, „G“ oder „H“ verfügen.
     

    Blindenführhund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
     

    Behindertenbegleithund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Förderung behinderter Menschen in einer anerkannten gemeinnützigen Körperschaft einsetzen.
     

    Therapiehund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund für tiergestützte medizinische Behandlungen einsetzen. (Ausbildungszertifikat als Therapiehund ist vorzulegen)


    Kosten

    Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
     

    Verfahrensablauf

    Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei dem Amt Niepars schriftlich beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
    Die Steuervergünstigung beginnt mit dem Folgemonat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, wird der steuerbefreite Hund (ist nur für einen Hund möglich) bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.

    Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
    · die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    · Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden

    Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
     

    Eingangsdokumente:
    - Nachweis für die entsprechende Befreiung
    - Sonstige Angaben

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung

    ID: L100027_121992614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

    Ansprechpartner

    Steuern/Außendienst/Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 69b

    18442 Niepars

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 38
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038321 66125

    Fax: 038321 66161

    E-Mail: steuern@amt-niepars.de

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Niepars

    Empfänger: Amt Niepars

    IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Formulare

    Stichwörter

    Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer

    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 01.08.2023 (von: Schmidt, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars

    Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

    · ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    · notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)

     

    Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

    · ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    · notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)

     

    Formulare

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars

    Eingangsdokumente:

    - Nachweis für die entsprechende Befreiung
    - Sonstige Angaben

    Eingangsdokumente:

    - Nachweis für die entsprechende Befreiung
    - Sonstige Angaben

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars

    Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Hund eines schwerbehinderten Menschen
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL", "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen.
     

    Blindenführhund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
     

    Behindertenbegleithund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Förderung behinderter Menschen in einer anerkannten gemeinnützigen Körperschaft einsetzen.
     

    Therapiehund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund für tiergestützte medizinische Behandlungen einsetzen. (Ausbildungszertifikat als Therapiehund ist vorzulegen)

    Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Hund eines schwerbehinderten Menschen
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“, „aG“, „Gl“, „G“ oder „H“ verfügen.
     

    Blindenführhund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
     

    Behindertenbegleithund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund zur Förderung behinderter Menschen in einer anerkannten gemeinnützigen Körperschaft einsetzen.
     

    Therapiehund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie den Hund für tiergestützte medizinische Behandlungen einsetzen. (Ausbildungszertifikat als Therapiehund ist vorzulegen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars

    Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei dem Amt Niepars schriftlich beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Die Steuervergünstigung beginnt mit dem Folgemonat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, wird der steuerbefreite Hund (ist nur für einen Hund möglich) bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.

    Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
    · die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    · Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden

    Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
     

    Eingangsdokumente:
    - Nachweis für die entsprechende Befreiung
    - Sonstige Angaben

    Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei dem Amt Niepars schriftlich beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Die Steuervergünstigung beginnt mit dem Folgemonat der Antragstellung, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, wird der steuerbefreite Hund (ist nur für einen Hund möglich) bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.

    Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
    · die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    · Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden

    Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
     

    Eingangsdokumente:
    - Nachweis für die entsprechende Befreiung
    - Sonstige Angaben

    Kosten

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Befreiung Amt Niepars

    Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
     

    Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)