Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Online-Dienst
HST_Hundesteuerbefreiung
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Kämmereiamt | Abt. Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kütertor
Bus: Linie 1
Bus: Linie 4
Wasserstraße
Bus: Linie 3
Bus: Linie 6
Bus: Linie 5
Bus: Linie 2
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2145
18408 Stralsund
Öffnungszeiten
Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung