Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Befreiung Schwaan
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Hunde von schwerbehinderten Menschen
- Blindenführhunde
- Diensthunde
- Sanitäts- und Rettungshunde
- Herdengebrauchshunde, Jagdhunde für Berufsjäger
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage des entsprechenden Nachweises (für folgende Fälle) neu zu beantragen:
- Hunde von schwerbehinderten Menschen
- Blindenführhunde
- Diensthunde
- Sanitäts- und Rettungshunde
- Herdengebrauchshunde, Jagdhunde für Berufsjäger
Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden.
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
Online-Dienst
Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Stadt und Amtsverwaltung Schwaan - Steuern, Forderungsmanagment
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie können vorher einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Josefine Preuss (Sachbearbeiterin)
Frau Anette Reinke (Sachbearbeiter/-in)
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Befreiung Schwaan
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Voraussetzungen
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Befreiung Schwaan
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Hund eines schwerbehinderten Menschen
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL", "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen.
Blindenführhund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird.
Diensthund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird.
Sanitäts- und Rettungshund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten wird.
Herdengebrauchshund, Jagdhund für Berufsjäger
- Es ist ein entsprechender Nachweis erforderlich
Hunde, die in einer Anstalt vom Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund vorübergehend in einem Tierschutz- oder ähnlichen Verein untergebracht und nicht auf die Straße gelassen wird.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Befreiung Schwaan
Satzungsrecht für: Gemeinde Kassow
Verfahrensablauf
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Befreiung Schwaan
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Befreiung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Befreiung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.
Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Befreiung
- Sonstige Angaben
Kosten
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Befreiung Schwaan
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung