Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kröning (Sachbearbeiterin)
Fax: 038294 702-55
Telefon Festnetz: 038294 702-33
E-Mail: vollstreckung@neubukow-salzhaff.de
E-Mail: d.kroening@neubukow-salzhaff.de
Frau Kathrin Becker (Sachbearbeiter/in)
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben / Vollstreckung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kröning (Sachbearbeiterin)
Fax: 038294 702-55
Telefon Festnetz: 038294 702-33
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeabmeldung