Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Befreiung Stadt Teterow
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Hunde von schwerbehinderten Menschen
- Blindenführhunde
- Diensthunde
- Sanitäts- und Rettungshunde
- Hunde aus Tierheimen
- Jagdhunde
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage des entsprechenden Nachweise neu zu beantragen.
Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden.
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Hunde von schwerbehinderten Menschen
- Blindenführhunde
- Diensthunde
- Sanitäts- und Rettungshunde
- Hunde aus Tierheimen
- Jagdhunde
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage des entsprechenden Nachweise neu zu beantragen.
Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden.
Online-Dienst
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zuständige Stelle
Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.
Ansprechpartner
Stadt Teterow - Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt) Mittwoch geschlossen  Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und  Ordnungsangelegenheiten)  
Kontakt
Telefon Festnetz: 03996 1278-28
Fax: 03996 1278-75
Bankverbindung
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE77 1203 0000 0010 0374 71
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE69 1307 0000 0490 9776 00
BIC: DEUTDEBRXXX
Bankinstitut: Deutsche Bank
Stadt Teterow
Empfänger: Stadt Teterow
IBAN: DE36 1305 0000 0755 0045 40
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock
Formulare
Hundesteuerermäßigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Befreiung Stadt Teterow
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)
Voraussetzungen
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Befreiung Stadt Teterow
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden.
Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
- Hund eines schwerbehinderten Menschen
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“, „aG“, „Gl“, „G“ oder „H“ verfügen. - Blindenführhund
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird. - Diensthund
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird. - Sanitäts- und Rettungshund
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten wird. - Hunde, die in einer Anstalt vom Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund vorübergehend in einem Tierschutz oder ähnlichen Verein untergebracht und nicht auf die Straße gelassen wird. - Jagdgebrauchshund
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.
Die Befreiung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden.
Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
- Hund eines schwerbehinderten Menschen
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie schwerbehindert sind und über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL", "aG", "Gl", "G" oder "H" verfügen. - Blindenführhund
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zum Blindenbegleithund geeignet ist und als Blindenführhund eingesetzt wird. - Diensthund
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird. - Sanitäts- und Rettungshund
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund in einer anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtung gehalten wird. - Hunde, die in einer Anstalt vom Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund vorübergehend in einem Tierschutz oder ähnlichen Verein untergebracht und nicht auf die Straße gelassen wird. - Jagdgebrauchshund
Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Befreiung Stadt Teterow
Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung der Stadt Teterow
Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung der Stadt Teterow
Verfahrensablauf
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Befreiung Stadt Teterow
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.
Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen.
Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermächtigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt.
Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.
Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden
- für die Hunde keine geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind und
- bei Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, keine ordnungsgemäßen Bücher über den Bestand, den Erwerb
und die Veräußerung geführt und nicht auf Verlangen vorgelegt werden können.
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.
Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen.
Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermächtigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt.
Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.
Die Befreiung für Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden
- für die Hunde keine geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind und
- bei Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, keine ordnungsgemäßen Bücher über den Bestand, den Erwerb
und die Veräußerung geführt und nicht auf Verlangen vorgelegt werden können.
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerbefreiung beantragen.
Kosten
Hinweise für Teterow: Hundesteuer Befreiung Stadt Teterow
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden