Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Hinweise für Graal-Müritz: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Graal-Müritz

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Blindenbegleithunde
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden
    • Diensthunde
    • Sanitäts- und Rettungshunde
    • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheim o.ä. Einrichtungen untergebracht worden sind
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.
    Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage des entsprechenden Nachweises (für folgende Fälle) neu zu beantragen:

    • Blindenbegleithunde
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden
    • Diensthunde,
    • Sanitäts- und Rettungshunde
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden

    Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden.
    Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Blindenbegleithunde
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden
    • Diensthunde
    • Sanitäts- und Rettungshunde
    • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheim o.ä. Einrichtungen untergebracht worden sind
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
    Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage des entsprechenden Nachweises (für folgende Fälle) neu zu beantragen:

    • Blindenbegleithunde
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden
    • Diensthunde,
    • Sanitäts- und Rettungshunde
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden

    Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden.
    Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung

    ID: L100027_121992614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Graal-Müritz - 2. Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ribnitzer Str. 21

    18181 Graal-Müritz

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 23
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr und nach Terminvereinbarung

    Bankverbindung

    Gemeinde Graal-Müritz

    Empfänger: Gemeinde Graal-Müritz

    IBAN: DE06 1305 0000 0275 2222 25

    BIC: NOLADE21ROS

    Bankinstitut: Ostseesparkasse Rostock

    Formulare

    Stichwörter

    Kassenangelegenheiten, Kasse

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2020 (von: Braun, Stephan)

    Technisch geändert am 21.02.2024 (von: Brüggert, Torsten)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Graal-Müritz: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Graal-Müritz

    Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)

    Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Graal-Müritz: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Graal-Müritz

    Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage eines gültigen ärztlichen Zeugnisses bzw. Prüfungszeugnisses (für folgende Fälle) neu zu beantragen:

    • Blindenbegleithunde
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden
    • Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden
    • Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden

    Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage eines gültigen ärztlichen Zeugnisses bzw. Prüfungszeugnisses (für folgende Fälle) neu zu beantragen:

    • Blindenbegleithunde
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden
    • Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden
    • Sanitäts- und Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Graal-Müritz: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Graal-Müritz

    Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.

    Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.

    Kosten

    Hinweise für Graal-Müritz: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Graal-Müritz

    Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
    Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.

    Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
    Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.

    Dokumente

    Hinweise für Graal-Müritz: Hundesteuer Befreiung Gemeinde Graal-Müritz

    Eingehend

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)