Hundesteuer Befreiung

    Hundesteuer Befreiung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Hinweise für Neubrandenburg: Hundesteuer Befreiung Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    1. Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden.
    2. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorrübergehend in Tierheimen o. ä. Einrichtungen untergebracht worden sind.

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Die Steuerbefreiung ist alle zwei Jahre unter Vorlage des entsprechenden Nachweises (für folgende Fälle) neu zu beantragen:

    1. Blindenbegleithunde.
    2. Ausgebildete Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen mit einem Behinderungsrad gehalten werden.
    3. Therapiehunde, die für eine tiergeschützte medizinische Behandlung eingesetzt werden.
    4. Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden.
    5. Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd gehalten werden.

    Die Steuerbefreiung nach Nr. 1 und 2 ist unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises zu beantragen.

    Die Steuerbefreiung nach Nr. 3, 4 und 5 ist alle zwei Jahre unter Vorlage eines gültigen Prüfungszeugnisses neu zu beantragen.

    Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim Neubrandenburg erworben werden, sind für 1 Jahr steuerbefreit.

    Wird eine Befreiung gewährt, muss keine Steuer für diesen Hund gezahlt werden.

    Online-Dienst

    Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen

    ID: L100027_121992614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Die Gemeinde-/Stadt-/Amtsverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters.

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Ring 53

    17033 Neubrandenburg

    Formulare

    Hundesteuerermäßigung

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neubrandenburg: Hundesteuer Befreiung Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

    Für die Befreiung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • notwendige Nachweise für die entsprechende Befreiung (zum Beispiel beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises)

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Neubrandenburg: Hundesteuer Befreiung Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

    Satzungsrecht für: Stadt Neubrandenburg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neubrandenburg: Hundesteuer Befreiung Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

    Ist eine Befreiung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, werden steuerbefreite Hunde bei der Berechnung der Hundesteuer nicht mitgezählt. Nicht steuerbefreite Hunde werden entsprechend der Stafflung besteuert, beginnend mit Hund 1.

    Die Befreiung für ausgebildete Hunde von schwerbehinderten Menschen wird nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin oder Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden

    Eingangsdokumente:

    - Nachweis für die entsprechende Befreiung

    Kosten

    Hinweise für Neubrandenburg: Hundesteuer Befreiung Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

    Für den Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird dem Hund eine Befreiung gewährt, entfällt die Hundesteuer in Gänze.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de