Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung
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Ansprechpartner
20.00 Allgemeine Finanzwirtschaft
Aktuelles
Funktionelle Zuständigkeit: - Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer - Haushaltsplanung, Jahresabschlüsse, Haushaltssicherungskonzepte, Statistik
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze direkt vorm Haus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze vorm Haus vorhanden (mit Parkscheibe)
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr Freitag 9 - 12 Uhr Hinweis: Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin  geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen. Beachten Sie die Informationen auf  www.amt-crivitz.de . Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.
Kontakt
E-Mail: steuern@amt-crivitz.de
Bankverbindung
Amt Crivitz
Empfänger: Amt Crivitz
IBAN: DE60 1405 2000 0000 0503 00
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Weitere Informationen
Zutritt vorzugsweise mit einem vorher vereinbarten Termin.
Terminvergabe Bürgerservice: Tel. 03863 5454-345
Terminvergabe Standesamt: Tel. 03863 5454- 321 oder -322
Terminvergabe andere Fachbereiche: mit zuständigen Mitarbeitenden
Stichwörter
Finanzmanagement, Finanzwirtschaft, Haushalts- und Finanzplanung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022