Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Picher: Hundesteuer Ermäßigung Amt Hagenow-Land
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäude
- Dienstwachhunde
- Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften
- Wachhunde von Binnenschiffen
- Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Jagdgebrauchshund
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäude
- Dienstwachhunde
- Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften
- Wachhunde von Binnenschiffen
- Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Jagdgebrauchshund
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
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Ansprechpartner
Fachbereich Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Information zur Besucherregelung! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle gelten folgende Regelungen: Eine Terminvergabe ist erforderlich.
Bankverbindung
Amt Hagenow-Land
Empfänger: Amt Hagenow-Land
IBAN: DE65 2306 4107 0000 0000 94
BIC: GENODEF1BCH
Bankinstitut: Raiffeisenbank Büchen-Hagenow
Amt Hagenow-Land
Empfänger: Amt Hagenow-Land
IBAN: DE22 1405 2000 1610 0144 01
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Formulare
Hundesteuerermäßigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Picher: Hundesteuer Ermäßigung Amt Hagenow-Land
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Voraussetzungen
Hinweise für Picher: Hundesteuer Ermäßigung Amt Hagenow-Land
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen.
Dienstwachhunde
- Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften
- Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
Wachhund von Binnenschiffen
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden.
Jagdgebrauchshund
- Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhaber eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg - Vorpommern vom 02. Mai 2007 mit Erfolg abgelegt haben.
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen.
Dienstwachhunde
- Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
Wachhund von landwirtschaftlichen Gehöften
- Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
Wachhund von Binnenschiffen
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden.
Jagdgebrauchshund
- Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhaber eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg - Vorpommern vom 02. Mai 2007 mit Erfolg abgelegt haben.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Picher: Hundesteuer Ermäßigung Amt Hagenow-Land
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
ergänzt durch Hundehalterverordnung Amt Hagenow-Land
Satzungsrecht für: Gemeinde Picher
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
ergänzt durch Hundehalterverordnung Amt Hagenow-Land
Satzungsrecht für: Gemeinde Picher
Verfahrensablauf
Hinweise für Picher: Hundesteuer Ermäßigung Amt Hagenow-Land
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Kosten
Hinweise für Picher: Hundesteuer Ermäßigung Amt Hagenow-Land
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Dokumente
Hinweise für Picher: Hundesteuer Ermäßigung Amt Hagenow-Land
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022