Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter entfernt liegen.
    • Jagdhunde mit Brauchbarkeitspass, die nicht von Berufsjägern gehalten werden
    • Hunde an Bord von Binnenschiffen
    • Dienstwachhunde
    • Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
    • Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
    • Schutzhunde
    • Zuchthunde

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust entnehmen.

    Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter entfernt liegen.
    • Jagdhunde mit Brauchbarkeitspass, die nicht von Berufsjägern gehalten werden
    • Hunde an Bord von Binnenschiffen
    • Dienstwachhunde
    • Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
    • Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
    • Schutzhunde
    • Zuchthunde

    Nähere Informationen zu den Voraussetzungen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust entnehmen.

    Online-Dienst

    LWL_Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100027_129047409

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    Version

    Technisch erstellt am 16.08.2023 (von: Grunau, Kristin)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung

    Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.

    Stadt Ludwigslust
    Steuern und Abgaben
    Schloßstraße 38
    19288 Ludwigslust

    Frau Sophie Rödiger
    Telefon: 03874 526-144
    Fax: 03874 526-109
    E-Mail: steuern@ludwigslust.de
    Raum: 119

    Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.

    Stadt Ludwigslust
    Steuern und Abgaben
    Schloßstraße 38
    19288 Ludwigslust

    Frau Sophie Rödiger
    Telefon: 03874 526-144
    Fax: 03874 526-109
    E-Mail: steuern@ludwigslust.de
    Raum: 119

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigslust - Steuern und Abgaben

    Aktuelles

    Ludwigslust finanziert vor allem über Steuern wichtige Aufgaben, die für alle Bürger unserer Stadt wahrgenommen werden. In dem Bereich Steuern und Abgaben werden neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), u. a. die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer erhoben. Dies erfolgt durch die Festsetzung  kommunaler Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) über Abgabenbescheide aufgrund gesetzlicher Regelungen oder kommunaler Abgabensatzungen. Es wird sich mit diesen Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner gewendet. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 38

    19288 Ludwigslust

    Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
    Anzahl: 9
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr:  9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin

    Stichwörter

    Abgaben, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer

    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2020 (von: Wegener, Sylvia)

    Technisch geändert am 16.05.2023 (von: Grunau, Kristin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung

    Es sind notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung (z.B. Brauchbarkeitspass bei Jagdhunden, Prüfungszeugnis bei Schutzhunden) vorzulegen.

    Es sind notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung (z.B. Brauchbarkeitspass bei Jagdhunden, Prüfungszeugnis bei Schutzhunden) vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung

    Sie können die Steuerermäßigung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.

    Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

    Sie können die Steuerermäßigung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.

    Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

    Kosten

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. 

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung

    Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der zuständigen Behörde mitteilen. Dies kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.

    Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der zuständigen Behörde mitteilen. Dies kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)