Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter entfernt liegen.
- Jagdhunde mit Brauchbarkeitspass, die nicht von Berufsjägern gehalten werden
- Hunde an Bord von Binnenschiffen
- Dienstwachhunde
- Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
- Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
- Schutzhunde
- Zuchthunde
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust entnehmen.
Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Stadt Ludwigslust ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 Meter entfernt liegen.
- Jagdhunde mit Brauchbarkeitspass, die nicht von Berufsjägern gehalten werden
- Hunde an Bord von Binnenschiffen
- Dienstwachhunde
- Wachhunde landwirtschaftlicher Gehöfte
- Hunde von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung
- Schutzhunde
- Zuchthunde
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen können Sie der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust entnehmen.
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LWL_Hundesteuer Ermäßigung
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zuständige Stelle
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung
Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.
Stadt Ludwigslust
Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Raum: 119
Zuständig ist die Stadtverwaltung Ludwigslust, wenn Sie als Hundehalter Ihren Hauptwohnsitz in Ludwigslust oder den Ortsteilen haben.
Stadt Ludwigslust
Steuern und Abgaben
Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust
Frau Sophie Rödiger
Telefon: 03874 526-144
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Raum: 119
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Steuern und Abgaben
Aktuelles
Ludwigslust finanziert vor allem über Steuern wichtige Aufgaben, die für alle Bürger unserer Stadt wahrgenommen werden. In dem Bereich Steuern und Abgaben werden neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), u. a. die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer erhoben. Dies erfolgt durch die Festsetzung  kommunaler Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) über Abgabenbescheide aufgrund gesetzlicher Regelungen oder kommunaler Abgabensatzungen. Es wird sich mit diesen Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner gewendet. 
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr:  9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 03874 526-109
E-Mail: steuern@ludwigslust.de
Kontaktperson
Frau Sophie Rödiger (Sachbearbeiterin)
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stichwörter
Abgaben, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung
Es sind notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung (z.B. Brauchbarkeitspass bei Jagdhunden, Prüfungszeugnis bei Schutzhunden) vorzulegen.
Es sind notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung (z.B. Brauchbarkeitspass bei Jagdhunden, Prüfungszeugnis bei Schutzhunden) vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung
Sie können die Steuerermäßigung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.
Sie können die Steuerermäßigung persönlich, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust beantragen.
Kosten
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Ermäßigung
Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der zuständigen Behörde mitteilen. Dies kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.
Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der zuständigen Behörde mitteilen. Dies kann persönlich, schriftlich oder online erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022