Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden
    • Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde,
    • Jagdgebrauchshunde
    • KUSPass-Inhaber*innen

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Für Inhaber*innen des KUS-Passes beträgt die ermäßigte Steuer

    • für den 1. Hund                     64,00 EUR im Jahr
    • für den 2. Hund                   120,00 EUR im Jahr
    • für jeden weiteren Hund     175,00 EUR im Jahr

    Fällt die Voraussetzung für eine Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden
    • Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde,
    • Jagdgebrauchshunde
    • KUSPass-Inhaber*innen

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Für Inhaber*innen des KUS-Passes beträgt die ermäßigte Steuer

    • für den 1. Hund                     64,00 EUR im Jahr
    • für den 2. Hund                   120,00 EUR im Jahr
    • für jeden weiteren Hund     175,00 EUR im Jahr

    Fällt die Voraussetzung für eine Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung

    ID: L100027_121992614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Amt für Finanzen

    Abt. Steuern

    PF 31 53

    17461 Greifswald

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Amt für Finanzen

    Abt. Steuern

    PF 31 53

    17461 Greifswald

    Zuständigkeit

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Amt für Finanzen

    Abt. Steuern

    Frau Martina Meyer

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Telefonnummer:                +49 3834 8536-3131

    Faxnummer:                      +49 3834 8536-3132

    E-Mail:                                steuern@greifswald.de

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Amt für Finanzen

    Abt. Steuern

    Frau Martina Meyer

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Telefonnummer:                +49 3834 8536-3131

    Faxnummer:                      +49 3834 8536-3132

    E-Mail:                                steuern@greifswald.de

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern - Bereich Hundesteuer

    Aktuelles

    Formulare und weitere Hinweise Hundesteuer Anmeldung, Ermäßigung und Befreiung Hundesteuer Abmeldung SEPA-Lastschriftmandat Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Hundesteuer Datenschutzinformation SEPA-Lastschriftmandat

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
    Anzahl: 250
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
    Anzahl: 22
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
    Anzahl: 273
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3131

    Fax: +49 3834 8536-3132

    E-Mail: steuern@greifswald.de(Wichtiger Hinweis: Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Mitteilungen, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischen Wege zu beantworten, werden die Nutzer*innen des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben. )

    Stichwörter

    Finanzen, Steuern

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2022 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Technisch geändert am 15.10.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald

    • formloser schriftlicher Antrag

    Für die Ermäßigung der Steuer werden folgende Nachweise benötigt:

    Wachhunde von Gebäuden

    • Nachweis der Lage des Gebäudes

    Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde

    • Bescheinigung der Sanitäts- oder Zivilschutzeinheit und Nachweis der entsprechenden Prüfung Sanitäts- oder Rettungshund

    Jagdgebrauchshunde

    • Jägerprüfung für den Halter und Nachweis der Jagdeignungsprüfung für den Hund
    • formloser schriftlicher Antrag

    Für die Ermäßigung der Steuer werden folgende Nachweise benötigt:

    Wachhunde von Gebäuden

    • Nachweis der Lage des Gebäudes

    Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde

    • Bescheinigung der Sanitäts- oder Zivilschutzeinheit und Nachweis der entsprechenden Prüfung Sanitäts- oder Rettungshund

    Jagdgebrauchshunde

    • Jägerprüfung für den Halter und Nachweis der Jagdeignungsprüfung für den Hund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald

    Die Ermäßigung kann nach Aufnahme eines Hundes bzw. für einen bereits steuerpflichtigen Hund unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden:

    Wachhunde von Gebäude

    • hierfür müssen Sie belegen, dass der Hund zu Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist

    Melde-, Sanitäts-, Schutz-,Fährten- oder Rettungshunde

    • hierfür müssen Sie belegen, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben

    Jagdgebrauchshund

    • hierfür müssen Sie belegen, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd-  und Forstschutz eingesetzt wird

    Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind,
    • der*die Hundehalter*in in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft wurde und

    die Hunde nach den Bestimmungen des Tierschutzes gehalten werden

    Die Ermäßigung kann nach Aufnahme eines Hundes bzw. für einen bereits steuerpflichtigen Hund unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden:

    Wachhunde von Gebäude

    • hierfür müssen Sie belegen, dass der Hund zu Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist

    Melde-, Sanitäts-, Schutz-,Fährten- oder Rettungshunde

    • hierfür müssen Sie belegen, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben

    Jagdgebrauchshund

    • hierfür müssen Sie belegen, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd-  und Forstschutz eingesetzt wird

    Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind,
    • der*die Hundehalter*in in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft wurde und

    die Hunde nach den Bestimmungen des Tierschutzes gehalten werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen.

    mit einem schriftlichen formlosen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie an die Abteilung Steuern der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und anschließende Bescheidung

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen.

    mit einem schriftlichen formlosen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie an die Abteilung Steuern der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und anschließende Bescheidung

    Fristen

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald

    Keine. Die Ermäßigung wird nicht rückwirkend, sondern ab dem Folgemonat nach Antragstellung wirksam.

    Keine. Die Ermäßigung wird nicht rückwirkend, sondern ab dem Folgemonat nach Antragstellung wirksam.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald

    etwa ein Monat

    etwa ein Monat

    Kosten

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald

    Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)