Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden
- Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde,
- Jagdgebrauchshunde
- KUSPass-Inhaber*innen
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Für Inhaber*innen des KUS-Passes beträgt die ermäßigte Steuer
- für den 1. Hund 64,00 EUR im Jahr
- für den 2. Hund 120,00 EUR im Jahr
- für jeden weiteren Hund 175,00 EUR im Jahr
Fällt die Voraussetzung für eine Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden
- Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde,
- Jagdgebrauchshunde
- KUSPass-Inhaber*innen
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Für Inhaber*innen des KUS-Passes beträgt die ermäßigte Steuer
- für den 1. Hund 64,00 EUR im Jahr
- für den 2. Hund 120,00 EUR im Jahr
- für jeden weiteren Hund 175,00 EUR im Jahr
Fällt die Voraussetzung für eine Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung
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zuständige Stelle
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Finanzen
Abt. Steuern
PF 31 53
17461 Greifswald
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Finanzen
Abt. Steuern
PF 31 53
17461 Greifswald
Zuständigkeit
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Finanzen
Abt. Steuern
Frau Martina Meyer
Markt 15
17489 Greifswald
Telefonnummer: +49 3834 8536-3131
Faxnummer: +49 3834 8536-3132
E-Mail: steuern@greifswald.de
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Finanzen
Abt. Steuern
Frau Martina Meyer
Markt 15
17489 Greifswald
Telefonnummer: +49 3834 8536-3131
Faxnummer: +49 3834 8536-3132
E-Mail: steuern@greifswald.de
Ansprechpartner
20.2 Steuern - Bereich Hundesteuer
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Hundesteuer Anmeldung, Ermäßigung und Befreiung Hundesteuer Abmeldung SEPA-Lastschriftmandat Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Hundesteuer Datenschutzinformation SEPA-Lastschriftmandat
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3131
Fax: +49 3834 8536-3132
E-Mail: steuern@greifswald.de(Wichtiger Hinweis: Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Mitteilungen, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischen Wege zu beantworten, werden die Nutzer*innen des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben. )
Stichwörter
Finanzen, Steuern
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
- formloser schriftlicher Antrag
Für die Ermäßigung der Steuer werden folgende Nachweise benötigt:
Wachhunde von Gebäuden
- Nachweis der Lage des Gebäudes
Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- Bescheinigung der Sanitäts- oder Zivilschutzeinheit und Nachweis der entsprechenden Prüfung Sanitäts- oder Rettungshund
Jagdgebrauchshunde
- Jägerprüfung für den Halter und Nachweis der Jagdeignungsprüfung für den Hund
- formloser schriftlicher Antrag
Für die Ermäßigung der Steuer werden folgende Nachweise benötigt:
Wachhunde von Gebäuden
- Nachweis der Lage des Gebäudes
Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- Bescheinigung der Sanitäts- oder Zivilschutzeinheit und Nachweis der entsprechenden Prüfung Sanitäts- oder Rettungshund
Jagdgebrauchshunde
- Jägerprüfung für den Halter und Nachweis der Jagdeignungsprüfung für den Hund
Voraussetzungen
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
Die Ermäßigung kann nach Aufnahme eines Hundes bzw. für einen bereits steuerpflichtigen Hund unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden:
Wachhunde von Gebäude
- hierfür müssen Sie belegen, dass der Hund zu Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist
Melde-, Sanitäts-, Schutz-,Fährten- oder Rettungshunde
- hierfür müssen Sie belegen, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben
Jagdgebrauchshund
- hierfür müssen Sie belegen, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird
Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind,
- der*die Hundehalter*in in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft wurde und
die Hunde nach den Bestimmungen des Tierschutzes gehalten werden
Die Ermäßigung kann nach Aufnahme eines Hundes bzw. für einen bereits steuerpflichtigen Hund unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden:
Wachhunde von Gebäude
- hierfür müssen Sie belegen, dass der Hund zu Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist
Melde-, Sanitäts-, Schutz-,Fährten- oder Rettungshunde
- hierfür müssen Sie belegen, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben
Jagdgebrauchshund
- hierfür müssen Sie belegen, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird
Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind,
- der*die Hundehalter*in in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft wurde und
die Hunde nach den Bestimmungen des Tierschutzes gehalten werden
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
Verfahrensablauf
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen.
mit einem schriftlichen formlosen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie an die Abteilung Steuern der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und anschließende Bescheidung
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen.
mit einem schriftlichen formlosen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie an die Abteilung Steuern der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und anschließende Bescheidung
Fristen
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
Keine. Die Ermäßigung wird nicht rückwirkend, sondern ab dem Folgemonat nach Antragstellung wirksam.
Keine. Die Ermäßigung wird nicht rückwirkend, sondern ab dem Folgemonat nach Antragstellung wirksam.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
etwa ein Monat
etwa ein Monat
Kosten
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Ermäßigung Greifswald
Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde mitteilen.
Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022