Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:
- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen, gehalten werden.
- Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern (GVOBI: M-V S. 831) mit Erfolg abgelegt haben.
- Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden.
- Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
- Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
- Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden.
Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde zu entrichten.
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
Amt Recknitz-Trebeltal - Grundsteuern und sonstige Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038229 71-0(2. Verwaltungssitz)
Fax: 038229 71-100
Telefon Festnetz: 038320 617-0(Hauptsitz)
E-Mail: amt@recknitz-trebeltal.de
Kontaktperson
Frau Ilona Wulff (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Am Markt 1
18334 Bad Sülze
Fax: 038229 71-100
Telefon Festnetz: 038229 71124
E-Mail: iwulff@recknitz-trebeltal.de
Frau Marlen Bläsing (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Am Markt 1
18334 Bad Sülze
Telefon Festnetz: 038229 71163
Fax: 038229 71-100
E-Mail: mblaesing@recknitz-trebeltal.de
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Stichwörter
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung-/Ermäßigung
- Notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Voraussetzungen
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Jagdgebrauchshund
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.
Wachhund von Binnenschiffen
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Dienstwachhunde
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen
Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung von anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.
Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen betreiben.
Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen
Verfahrensablauf
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Verfahrensablauf:
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin bzw. Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Kosten
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022