Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen, gehalten werden.
    • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern (GVOBI: M-V S. 831) mit Erfolg abgelegt haben.
    • Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden.
    • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
    • Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
    • Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden.

    Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde zu entrichten. 

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen, gehalten werden.
    • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern (GVOBI: M-V S. 831) mit Erfolg abgelegt haben.
    • Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden.
    • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden.
    • Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen.
    • Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden.

    Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde zu entrichten. 

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung

    ID: L100027_121992614

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Amt Recknitz-Trebeltal - Grundsteuern und sonstige Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 01

    18334 Bad Sülze

    2. Verwaltungssitz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2015 (von: Menning, Marcel)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Witt, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung-/Ermäßigung
    • Notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung-/Ermäßigung
    • Notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen

    Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Jagdgebrauchshund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.

    Wachhund von Binnenschiffen

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.

    Dienstwachhunde

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen

    Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung von anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.

    Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen betreiben.

    Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.

    Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Jagdgebrauchshund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.

    Wachhund von Binnenschiffen

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.

    Dienstwachhunde

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen

    Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung von anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.

    Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen betreiben.

    Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Verfahrensablauf:

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Verfahrensablauf:

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Kosten

    Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Dokumente

    Hinweise für Eixen: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Eixen

    Eingehend

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)