Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars

    Allgemeine Informationen

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
     

    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen
    • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Verordnung über die Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern (Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung - JagdHBVO M-V) vom 16. August 2012 (GVOBl. M-V S. 417) abgelegt haben
    • Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden
    • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes benötigt werden.
    • Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Betrieben dienen.


    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Rechtsgrundlagen

    Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    · ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    · notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Voraussetzung

    Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Wachhunde von Gebäude
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.

    Wachhund von Binnenschiffen
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.

    Jagdgebrauchshund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.
     

    Kosten

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Verfahrensablauf

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses beim Amt Niepars beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    · die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    · Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Eingangsdokumente:

    - Nachweis für die entsprechende Ermäßigung
    - Sonstige Angaben

    Online-Dienst

    Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen

    ID: L100027_121992614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Steuern/Außendienst/Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 69b

    18442 Niepars

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 38  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038321 66161

    Telefon Festnetz: 038321 66125

    E-Mail: steuern@amt-niepars.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Niepars

    Empfänger: Amt Niepars

    IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Formulare

    Hundesteuerermäßigung

    Stichwörter

    Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    · ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    · notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Formulare

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars

    - Nachweis für die entsprechende Ermäßigung
    - Sonstige Angaben
     

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars

    Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Wachhunde von Gebäude
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.

    Wachhund von Binnenschiffen
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.

    Jagdgebrauchshund
    · Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses beim Amt Niepars beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.

    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    · die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    · Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Eingangsdokumente:

    - Nachweis für die entsprechende Ermäßigung
    - Sonstige Angaben

    Kosten

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English