Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars
Allgemeine Informationen
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen
- Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Verordnung über die Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern (Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung – JagdHBVO M-V) vom 16. August 2012 (GVOBl. M-V S. 417) abgelegt haben
- Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden
- Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes benötigt werden.
- Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Betrieben dienen.
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.
Rechtsgrundlagen
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Erforderliche Unterlagen
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
· notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Voraussetzung
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.
Wachhund von Binnenschiffen
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Jagdgebrauchshund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.
Kosten
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Verfahrensablauf
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses beim Amt Niepars beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
· die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
· Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Ermäßigung
- Sonstige Angaben
Allgemeine Informationen
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen
- Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist. Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Verordnung über die Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern (Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung - JagdHBVO M-V) vom 16. August 2012 (GVOBl. M-V S. 417) abgelegt haben
- Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden
- Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes benötigt werden.
- Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Betrieben dienen.
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Rechtsgrundlagen
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Erforderliche Unterlagen
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
· notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Voraussetzung
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.
Wachhund von Binnenschiffen
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Jagdgebrauchshund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.
Kosten
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Verfahrensablauf
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses beim Amt Niepars beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
· die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
· Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Ermäßigung
- Sonstige Angaben
Online-Dienst
Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amt Niepars
Empfänger: Amt Niepars
IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Stichwörter
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
· notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
· notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Formulare
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars
- Nachweis für die entsprechende Ermäßigung
- Sonstige Angaben
- Nachweis für die entsprechende Ermäßigung
- Sonstige Angaben
Voraussetzungen
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.
Wachhund von Binnenschiffen
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Jagdgebrauchshund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.
Wachhund von Binnenschiffen
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Jagdgebrauchshund
· Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Verfahrensablauf
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses beim Amt Niepars beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
· die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
· Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Ermäßigung
- Sonstige Angaben
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses beim Amt Niepars beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
· die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
· Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Ermäßigung
- Sonstige Angaben
Kosten
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Ermäßigung Amt Niepars
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022