Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Miltzow: Hundesteuerermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.


    Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden welche von anderen bewohnten Gebäuden mehr als 300 m entfernt sind
    • Dienstwachhunde auf landwirtschaftlichen Gehöften
    • Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
    • Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
    • Wachhunde von Binnenschiffen
    • Jagdgebrauchshunde

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Online-Dienst

    Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen

    ID: L100027_121992614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt Miltzow - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsallee 8a

    18519 Sundhagen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus Miltzow
      Linie:
      • Bus: L301
    • Haltestelle: DB Bahnhof Miltzow
      Linie:
      • Regionalbahn: Miltzow

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 038328 603-240

    Telefon Festnetz: 038328 603-0

    E-Mail: kaemmerei@amt-miltzow.de

    Kontaktperson

    • Frau Anne - Kathrin Winkler (Amtsleiter/in Kämmerei)
    • Frau Sabine Böttcher (Sachbearbeiterin Steuern)

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung, Überweisung

    Bankverbindung

    Amt-Miltzow

    Empfänger: Amt-Miltzow

    IBAN: DE18 1309 1054 0003 0401 43

    BIC: GENODEF1HST

    Bankinstitut: Pommersche Volksbank

    Formulare

    Hundesteuerermäßigung

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Miltzow: Hundesteuerermäßigung

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung /-ermäßigung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Miltzow: Hundesteuerermäßigung

    Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden.

    Einer der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Wachhunde von Gebäude

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.

    Dienstwachhunde

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen oder zur Bewachung auf ausserhalb liegenden landwirtschaftlichen Gehöften eingesetzt wird.

    Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.

    Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben.

    Wachhund von Binnenschiffen

    •  Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.

    Jagdgebrauchshund

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird. (Brauchbarkeitsprüfung)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Miltzow: Hundesteuerermäßigung

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.
    Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen.
    Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.


    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert.


    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.


    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English