Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen. Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden
    • Dienstwachhunde
    • Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
    • Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
    • Wachhunde von Binnenschiffen
    • Jagdgebrauchshunde
    • Züchter
    • Handel mit Hunden

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen. Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden
    • Dienstwachhunde
    • Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
    • Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
    • Wachhunde von Binnenschiffen
    • Jagdgebrauchshunde
    • Züchter
    • Handel mit Hunden

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen

    Online-Dienst

    Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen

    ID: L100027_121992614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2022

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    Ansprechpartner

    01.06 - Steuern/Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    18507 Grimmen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen! Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de . Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.

    Formulare

    Stichwörter

    Abgaben, Steuern

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2020

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung,
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung.

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung,
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen

    Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für

    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden,
      • es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist;
    • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden,
      • für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern vom 06.09.1993 mit Erfolg abgelegt haben. Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird;
    • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden,
      • es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen;
    • Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden,
      • es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.

    Die Züchtersteuer gilt für jeden Zuchthund und beträgt die Hälfte der regulären Stuer. Darüberhinaus gelten die Regeln für den Handel mit Hunden. Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgender Nachweis zu erbringen:

    1. Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht.
    2. Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt.
    3. Änderungen im Hundebestand werden der Stadt Grimmen innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich angezeigt.
    4. Im Falle der Veräußerung wird der Name und die Anschrift des Erwerbers der Stadt Grimmen unverzüglich mitgeteilt.
    5. Mitgliedsnachweis im Verein Deutsches Hundewesen (VDH).

    Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für drei Hunde zu entrichten.

    Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für

    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden,
      • es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist;
    • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden,
      • für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern vom 06.09.1993 mit Erfolg abgelegt haben. Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird;
    • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden,
      • es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen;
    • Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden,
      • es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.

    Die Züchtersteuer gilt für jeden Zuchthund und beträgt die Hälfte der regulären Stuer. Darüberhinaus gelten die Regeln für den Handel mit Hunden. Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgender Nachweis zu erbringen:

    1. Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht.
    2. Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt.
    3. Änderungen im Hundebestand werden der Stadt Grimmen innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich angezeigt.
    4. Im Falle der Veräußerung wird der Name und die Anschrift des Erwerbers der Stadt Grimmen unverzüglich mitgeteilt.
    5. Mitgliedsnachweis im Verein Deutsches Hundewesen (VDH).

    Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für drei Hunde zu entrichten.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Stadt Grimmen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Stadt Grimmen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert. Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind,
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert. Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind,
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Kosten

    Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
    Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Dokumente

    Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen

    Eingehend

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: Nachweis für den entsprecheden Tatbestand zu Steuerermäßigung und ggf. sonstige Dokumente

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021