Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen. Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden
- Dienstwachhunde
- Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- Wachhunde von Binnenschiffen
- Jagdgebrauchshunde
- Züchter
- Handel mit Hunden
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen. Die Befreiung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden
- Dienstwachhunde
- Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
- Wachhunde von Binnenschiffen
- Jagdgebrauchshunde
- Züchter
- Handel mit Hunden
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
01.06 - Steuern/Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen! Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de . Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Stichwörter
Abgaben, Steuern
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung,
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung.
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung,
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung.
Voraussetzungen
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen
Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden,
- es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist;
- Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden,
- für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern vom 06.09.1993 mit Erfolg abgelegt haben. Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird;
- Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden,
- es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen;
- Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden,
- es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.
Die Züchtersteuer gilt für jeden Zuchthund und beträgt die Hälfte der regulären Stuer. Darüberhinaus gelten die Regeln für den Handel mit Hunden. Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgender Nachweis zu erbringen:
- Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht.
- Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt.
- Änderungen im Hundebestand werden der Stadt Grimmen innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich angezeigt.
- Im Falle der Veräußerung wird der Name und die Anschrift des Erwerbers der Stadt Grimmen unverzüglich mitgeteilt.
- Mitgliedsnachweis im Verein Deutsches Hundewesen (VDH).
Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für drei Hunde zu entrichten.
Die Steuer wird auf Antrag um die Hälfte ermäßigt für
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden,
- es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist;
- Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden,
- für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern vom 06.09.1993 mit Erfolg abgelegt haben. Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird;
- Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden,
- es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen;
- Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden,
- es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.
Die Züchtersteuer gilt für jeden Zuchthund und beträgt die Hälfte der regulären Stuer. Darüberhinaus gelten die Regeln für den Handel mit Hunden. Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgender Nachweis zu erbringen:
- Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht.
- Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt.
- Änderungen im Hundebestand werden der Stadt Grimmen innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich angezeigt.
- Im Falle der Veräußerung wird der Name und die Anschrift des Erwerbers der Stadt Grimmen unverzüglich mitgeteilt.
- Mitgliedsnachweis im Verein Deutsches Hundewesen (VDH).
Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für drei Hunde zu entrichten.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Stadt Grimmen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Stadt Grimmen
Verfahrensablauf
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert. Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind,
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wir entsprechen der Stafflung besteuert. Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind,
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Kosten
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.
Dokumente
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Ermäßigung Stadt Grimmen
Eingehend
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022