Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Ermäßigung Schwaan
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt für:
- Wachhunde von Gebäuden
- Dienstwachhunde
- Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Wachhunde von Binnenschiffen
- Jagdgebrauchshunde
- Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
Stadt und Amtsverwaltung Schwaan - Steuern, Forderungsmanagment
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie können vorher einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Josefine Preuss (Sachbearbeiterin)
Frau Anette Reinke (Sachbearbeiter/-in)
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Ermäßigung Schwaan
Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Voraussetzungen
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Ermäßigung Schwaan
Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:
Wachhunde von Gebäude
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist.
Dienstwachhunde
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen.
Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schausteller
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie als Artist oder Schausteller tätig sind.
Wachhunde von Binnenschiffen
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass die Hunde für die Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden.
Jagdgebrauchshunde
- Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird.
Wachhunde von landwirtschaftlichen Gehöften
- Es ist ein Nachweis erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Ermäßigung Schwaan
Satzungsrecht für: Gemeinde Kassow
Verfahrensablauf
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Ermäßigung Schwaan
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Stafflung besteuert.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Eingangsdokumente:
- Nachweis für die entsprechende Ermäßigung
- Sonstige Angaben
Kosten
Hinweise für Kassow: Hundesteuer Ermäßigung Schwaan
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022