Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Rövershagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Rövershagen)

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden / landwirtschaftlichen Gehöften
    • Jagdhunde
    • Hunden auf Binnenschiffen
    • Dienstwachhunde
    • Hunden von Artisten und Schaustellern
    • Züchter

    Ermäßigungen werden nicht für gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung M-V gewährt. 

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Online-Dienst

    Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen

    ID: L100027_121992614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amt Rostocker Heide - Steuern / Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichenallee 20a

    18182 Gelbensande

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gelbensande, Eichenallee
      Linie:
      • Bus: Linie 131
    • Haltestelle: Gelbensande
      Linie:
      • Regionalbahn: RE 9, RE 10, RB 12

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038201 500-0

    Fax: 038201 500-99

    E-Mail: info@amt-rostocker-heide.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hundesteuerermäßigung

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rövershagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Rövershagen)

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerermäßigung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rövershagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Rövershagen)

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerermäßigung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Rövershagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Rövershagen)

    Satzungsrecht für: Gemeinde Rövershagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rövershagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Rövershagen)

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Hunde, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, gelten als erste Hunde.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegeben Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
       

    Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne der Hundehalterverordnung M-V, können Sie keine Steuerermäßigung beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Rövershagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Rövershagen)

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. 

    Wird dem Hund eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz für den ersten Hund um die Hälfte.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English