Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Hinweise für Mönchhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Mönchhagen)
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden / landwirtschaftlichen Gehöften
- Jagdhunde
- Hunden auf Binnenschiffen
- Dienstwachhunde
- Hunden von Artisten und Schaustellern
- Züchter
Ermäßigungen werden nicht für gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung M-V gewährt.
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.
Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:
- Wachhunde von Gebäuden / landwirtschaftlichen Gehöften
- Jagdhunde
- Hunden auf Binnenschiffen
- Dienstwachhunde
- Hunden von Artisten und Schaustellern
- Züchter
Ermäßigungen werden nicht für gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung M-V gewährt.
Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung
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Ansprechpartner
Amt Rostocker Heide - Steuern / Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Gelbensande, Eichenallee
Bus: Linie 131
Gelbensande
Regionalbahn: RE 9, RE 10, RB 12
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
Formulare
Hundesteuerermäßigung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Mönchhagen)
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerermäßigung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerermäßigung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
Voraussetzungen
Hinweise für Mönchhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Mönchhagen)
Sie möchten nach Aufnahme eines Hundes bzw. für einen bereits steuerpflichtigen Hund eine Steuervergünstigung beantragen.
Die Ermäßigung wird unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:
Wachhund von Gebäuden
- hierfür müssen Sie belegen, dass der Hund zu Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Grundstück mehr als 300m - gemessen von Hauseingang zu Hauseingang - entfernt ist
Jagdhund
- hierfür müssen Sie belegen, dass Sie Forstbediensteter sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird
Hund auf Binnenschiffen
- hier müssen Sie belegen, dass der Hund ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten wird
Dienstwachhund
- hier müssen Sie belegen, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe führen und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen
Wachund von landwirtschaftlichen Gehöften
- hier müssen Sie belegen, dass der Hund zur Bewachung eines anerkannten landwirtschaftlichen Gehöftes benötigt wird
Hund zur Berufsausübung
- hier müssen Sie belegen, dass Sie den Hund als Artist oder Schausteller zur Berufsausübung benötigt wird
Züchter
- hier müssen Sie belegen, dass Sie mindestens zwei reinrassige Hunde derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten
- zu weiteren Anforderungen berät Sie gerne Ihre zuständige Behörde
Ermäßigungen werden nicht für gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung M-V gewährt.
Sie möchten nach Aufnahme eines Hundes bzw. für einen bereits steuerpflichtigen Hund eine Steuervergünstigung beantragen.
Die Ermäßigung wird unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:
Wachhund von Gebäuden
- hierfür müssen Sie belegen, dass der Hund zu Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Grundstück mehr als 300m - gemessen von Hauseingang zu Hauseingang - entfernt ist
Jagdhund
- hierfür müssen Sie belegen, dass Sie Forstbediensteter sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird
Hund auf Binnenschiffen
- hier müssen Sie belegen, dass der Hund ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten wird
Dienstwachhund
- hier müssen Sie belegen, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe führen und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen
Wachund von landwirtschaftlichen Gehöften
- hier müssen Sie belegen, dass der Hund zur Bewachung eines anerkannten landwirtschaftlichen Gehöftes benötigt wird
Hund zur Berufsausübung
- hier müssen Sie belegen, dass Sie den Hund als Artist oder Schausteller zur Berufsausübung benötigt wird
Züchter
- hier müssen Sie belegen, dass Sie mindestens zwei reinrassige Hunde derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten
- zu weiteren Anforderungen berät Sie gerne Ihre zuständige Behörde
Ermäßigungen werden nicht für gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung M-V gewährt.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Hinweise für Mönchhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Mönchhagen)
Verfahrensablauf
Hinweise für Mönchhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Mönchhagen)
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen.
Hunde, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, gelten als erste Hunde.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegeben Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne der Hundehalterverordnung M-V, können Sie keine Steuerermäßigung beantragen.
Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen.
Hunde, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, gelten als erste Hunde.
Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.
Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:
- die Hunde für den angegeben Verwendungszweck nicht geeignet sind
- Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne der Hundehalterverordnung M-V, können Sie keine Steuerermäßigung beantragen.
Kosten
Hinweise für Mönchhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Mönchhagen)
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz für den ersten Hund um die Hälfte.
Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Wird dem Hund eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz für den ersten Hund um die Hälfte.
Dokumente
Hinweise für Mönchhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Mönchhagen)
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022