Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden / landwirtschaftlichen Gehöften
    • Jagdhunde
    • Hunden auf Binnenschiffen
    • Dienstwachhunde
    • Hunden von Artisten und Schaustellern
    • Züchter

    Ermäßigungen werden nicht für gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung M-V gewährt. 

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden / landwirtschaftlichen Gehöften
    • Jagdhunde
    • Hunden auf Binnenschiffen
    • Dienstwachhunde
    • Hunden von Artisten und Schaustellern
    • Züchter

    Ermäßigungen werden nicht für gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung M-V gewährt. 

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung

    ID: L100027_121992614

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    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Amt Rostocker Heide - Steuern / Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichenallee 20a

    18182 Gelbensande

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Gelbensande, Eichenallee

    Bus: Linie 131


    Gelbensande

    Regionalbahn: RE 9, RE 10, RB 12

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Liermann, Sebastian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerermäßigung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung
    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerermäßigung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Sie möchten nach Aufnahme eines Hundes bzw. für einen bereits steuerpflichtigen Hund eine Steuervergünstigung beantragen.

    Die Ermäßigung wird unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:

    Wachhund von Gebäuden

    • hierfür müssen Sie belegen, dass der Hund zu Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Grundstück mehr als 300m - gemessen von Hauseingang zu Hauseingang - entfernt ist

    Jagdhund

    • hierfür müssen Sie belegen, dass Sie Forstbediensteter sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird

    Hund auf Binnenschiffen

    • hier müssen Sie belegen, dass der Hund ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten wird

    Dienstwachhund

    • hier müssen Sie belegen, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe führen und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen

    Wachund von landwirtschaftlichen Gehöften

    • hier müssen Sie belegen, dass der Hund zur Bewachung eines anerkannten landwirtschaftlichen Gehöftes benötigt wird 

    Hund zur Berufsausübung

    • hier müssen Sie belegen, dass Sie den Hund als Artist oder Schausteller zur Berufsausübung benötigt wird 

    Züchter

    • hier müssen Sie belegen, dass Sie mindestens zwei reinrassige Hunde derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten
    • zu weiteren Anforderungen berät Sie gerne Ihre zuständige Behörde

    Ermäßigungen werden nicht für gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung M-V gewährt. 

    Sie möchten nach Aufnahme eines Hundes bzw. für einen bereits steuerpflichtigen Hund eine Steuervergünstigung beantragen.

    Die Ermäßigung wird unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:

    Wachhund von Gebäuden

    • hierfür müssen Sie belegen, dass der Hund zu Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Grundstück mehr als 300m - gemessen von Hauseingang zu Hauseingang - entfernt ist

    Jagdhund

    • hierfür müssen Sie belegen, dass Sie Forstbediensteter sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird

    Hund auf Binnenschiffen

    • hier müssen Sie belegen, dass der Hund ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten wird

    Dienstwachhund

    • hier müssen Sie belegen, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe führen und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen

    Wachund von landwirtschaftlichen Gehöften

    • hier müssen Sie belegen, dass der Hund zur Bewachung eines anerkannten landwirtschaftlichen Gehöftes benötigt wird 

    Hund zur Berufsausübung

    • hier müssen Sie belegen, dass Sie den Hund als Artist oder Schausteller zur Berufsausübung benötigt wird 

    Züchter

    • hier müssen Sie belegen, dass Sie mindestens zwei reinrassige Hunde derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten
    • zu weiteren Anforderungen berät Sie gerne Ihre zuständige Behörde

    Ermäßigungen werden nicht für gefährliche Hunde im Sinne der Hundehalterverordnung M-V gewährt. 

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Satzungsrecht für: Gemeinde Blankenhagen

    Satzungsrecht für: Gemeinde Blankenhagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Hunde, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, gelten als erste Hunde.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegeben Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
       

    Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne der Hundehalterverordnung M-V, können Sie keine Steuerermäßigung beantragen.

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Hunde, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, gelten als erste Hunde.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegeben Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
       

    Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne der Hundehalterverordnung M-V, können Sie keine Steuerermäßigung beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. 

    Wird dem Hund eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz für den ersten Hund um die Hälfte.

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. 

    Wird dem Hund eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz für den ersten Hund um die Hälfte.

    Dokumente

    Hinweise für Blankenhagen: Hundesteuer Ermäßigung Rostocker Heide (Blankenhagen)

    Eingehend

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)