Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienst
Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 038294 702-36
E-Mail: k.becker@neubukow-salzhaff.de
Kontaktperson
Frau Kröning (Sachbearbeiterin)
Fax: 038294 702-55
Telefon Festnetz: 038294 702-33
E-Mail: vollstreckung@neubukow-salzhaff.de
E-Mail: d.kroening@neubukow-salzhaff.de
Frau Kathrin Becker (Sachbearbeiter/in)
Internet
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben / Vollstreckung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 038294 702-33
Kontaktperson
Frau Kröning (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 038294 702-33
Fax: 038294 702-55
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022