Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung
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Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:00 Uhr Dientstag:13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr Freitag: Geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Amt Carbäk
Empfänger: Amt Carbäk
IBAN: DE47 1305 0000 0201 0920 50
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: OstseeSparkasse Rostock
Amt Carbäk
Empfänger: Amt Carbäk
IBAN: DE24 1406 1308 0006 8259 15
BIC: GENODEF1GUE
Bankinstitut: VR Bank Mecklenburg eG
Formulare
Hundesteuerermäßigung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022