Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Wittenbeck

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.


    Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt für: 

    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen
    • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist
    • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden
    • Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen
    • Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden

    Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wir die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde zu entrichten.


    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.


    Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt für: 

    • Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen
    • Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist
    • Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden
    • Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen
    • Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden

    Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wir die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde zu entrichten.


    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft, können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Befreiung_Ermäßigung

    ID: L100027_121992614

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    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Steuern, Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Kammerhof 3

    18209 Bad Doberan

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Busbahnhof Bad Doberan

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038203 701-25

    Telefon Festnetz: 038203 701-27

    Fax: 038203 701-40

    E-Mail: e.radke@doberan-land.de

    E-Mail: k.nickel@doberan-land.de

    E-Mail: steuern@doberan-land.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2022 (von: Krause, Robert)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Krause, Robert)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Wittenbeck

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Für die Ermäßigung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerbefreiung
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Wittenbeck

    Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines entsprechenden Gebäudes benötigt wird.

    Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist

    • Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern in der jweils gültigen Fassung mit Erfolg abgelegt haben.

    Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen

    Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund für diese Bewachung benötigt und eingesetzt wird

    Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Artist oder Schausteller sind.

    Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wir die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des regulären Steuersatzes. Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgende/r Nachweis/Verpflichtung vorzulegen:

    • Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht.
    • Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt.
    • Die Änderungen im Hundebestand werden innerhalb von 14 Kalendertagen der Gemeinde schriftlich angezeigt.
    • Im Falle einer Veräußerung wird der Name und die Anschrift des Erwerbers der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt.
    • Mitgliedsnachweis im Verein Deutsches Hundewesen (VdH)

    Wird ein Punkt der Verpflichtung nicht erfüllt, entfällt die Ermäßigung.

    Ermäßigung für Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln

    • Es ist ein Nachweis erforderlich über die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde

    Weitere Hinweise:

    In den Fällen einer Steuerermäßigung kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden.

    Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt, wenn:

    • Hunde, für die eine Steuerermäßigung beantragt worden ist, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • der Halter des Hundes in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft worden ist.

    Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde zu entrichten.

    Die Ermäßigung kann für einen neu aufgenommenen Hund sowie für einen bereits steuerpflichtigen Hund beantragt werden. Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

    Hunde zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegen

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund zur Bewachung eines entsprechenden Gebäudes benötigt wird.

    Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist

    • Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Landesverordnung zur Prüfung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Mecklenburg-Vorpommern in der jweils gültigen Fassung mit Erfolg abgelegt haben.

    Hunde, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes benötigt werden

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe oder eine berufsmäßige Einzelwächtertätigkeit ausüben und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen

    Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass der Hund für diese Bewachung benötigt und eingesetzt wird

    Hunde, die von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt werden

    • Es ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie Artist oder Schausteller sind.

    Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wir die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des regulären Steuersatzes. Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgende/r Nachweis/Verpflichtung vorzulegen:

    • Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht.
    • Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt.
    • Die Änderungen im Hundebestand werden innerhalb von 14 Kalendertagen der Gemeinde schriftlich angezeigt.
    • Im Falle einer Veräußerung wird der Name und die Anschrift des Erwerbers der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt.
    • Mitgliedsnachweis im Verein Deutsches Hundewesen (VdH)

    Wird ein Punkt der Verpflichtung nicht erfüllt, entfällt die Ermäßigung.

    Ermäßigung für Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln

    • Es ist ein Nachweis erforderlich über die Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde

    Weitere Hinweise:

    In den Fällen einer Steuerermäßigung kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden.

    Die Steuerermäßigung wird nicht gewährt, wenn:

    • Hunde, für die eine Steuerermäßigung beantragt worden ist, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • der Halter des Hundes in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft worden ist.

    Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, haben auf Antrag nur die Steuer für zwei Hunde zu entrichten.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Wittenbeck

    Satzungsrecht für: Gemeinde Wittenbeck

    Satzungsrecht für: Gemeinde Wittenbeck

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Wittenbeck

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular „Hundesteuer Anmeldung“ die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Staffelung besteuert.
    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.


    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Wenn Sie einen neu aufgenommenen Hund für die Hundesteuer anmelden, können Sie gleich über das Formular "Hundesteuer Anmeldung" die Ermäßigung beantragen. Darüber hinaus können Sie für einen bereits steuerpflichtigen Hund die Ermäßigung zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.
    Falls Sie mehrere Hunde besitzen, zählt der steuerbegünstigte Hund als erster Hund. Jeder weitere Hund wird entsprechend der Staffelung besteuert.
    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund gewährt.


    Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.

    Kosten

    Hinweise für Wittenbeck: Hundesteuer Ermäßigung Gemeinde Wittenbeck

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)