Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Schwerin ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung wird  auf Antrag gewährt für:

    • Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
    • Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden

    Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Schwerin ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung wird  auf Antrag gewährt für:

    • Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
    • Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden

    Online-Dienst

    LHSN Hundesteuer Ermäßigung

    ID: L100027_113657151

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    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2020 (von: Henschke, Christoph)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Henschke, Christoph)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben

    Beschreibung

    Schwerin finanziert vor allem über Steuern wichtige Aufgaben, die für alle Bürger unserer Stadt wahrgenommen werden. In der Fachgruppe Abgaben werden neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), u. a. die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer erhoben. Dies erfolgt durch die Festsetzung  kommunaler Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) über Abgabenbescheide aufgrund gesetzlicher Regelungen oder kommunaler Abgabensatzungen. Die Fachgruppe wendet sich mit diesen Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Packhof 2-6

    19053 Schwerin

    Behindertenparkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
    Anzahl: 30
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage Stadthaus
    Anzahl: 123
    Gebühren: ja

    Haltestelle Hauptbahnhof

    Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)

    Straßenbahn: 1, 4


    Haltestelle Stadthaus

    Straßenbahn: 2


    Schwerin Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Intercity

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde

    Stichwörter

    Abgaben, Buchhaltung, Finanzen, Finanzwirtschaft, Forderungen, Forderungsmanagement, Gebühren, Geschäftsbuchhaltung, Stadtkasse, Steuern, Vollstreckung

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2015 (von: Rüthers, Klaus)

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Henschke, Christoph)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Ermäßigung

    Notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung.

    Notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Ermäßigung

    Die Steuer wird auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt für Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine entsprechende Prüfung vor Leistungsrichtern oder Leistungsrichterinnen eines von der Landeshauptstadt Schwerin anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist; die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

    Die Steuer wird auf Antrag auf ein Viertel ermäßigt für Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden; die Ermäßigung gilt für 36 Kalendermonate. Für gefährliche Hunde wird diese Ermäßigung nur gewährt, solange der aus dem Tierheim  übernommene Hund der einzige gefährliche Hund des Halters oder der Halterin und diesem oder dieser eine Erlaubnis im Sinne von § 4 der Hundehalterverordnung erteilt worden ist.

    Die Steuer wird auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt für Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine entsprechende Prüfung vor Leistungsrichtern oder Leistungsrichterinnen eines von der Landeshauptstadt Schwerin anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist; die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

    Die Steuer wird auf Antrag auf ein Viertel ermäßigt für Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden; die Ermäßigung gilt für 36 Kalendermonate. Für gefährliche Hunde wird diese Ermäßigung nur gewährt, solange der aus dem Tierheim  übernommene Hund der einzige gefährliche Hund des Halters oder der Halterin und diesem oder dieser eine Erlaubnis im Sinne von § 4 der Hundehalterverordnung erteilt worden ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Ermäßigung

    Der Antrag auf Steuervergünstigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonat auch dann nach den erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.

    Der Antrag auf Steuervergünstigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonat auch dann nach den erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Ermäßigung

    Es fallen keine Gebühren an

    Es fallen keine Gebühren an

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 12.05.2023 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)