Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Ermäßigung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

    Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

    • Wachhunde von Gebäuden
    • Jagdhunde
    • Dienstwachhunde
    • Hunde aus wissenschaftlichen Einrichtungen
    • Züchter

    Sind Sie Halter oder Halterin eines gefährlichen Hundes, haben Sie die Möglichkeit, den Hund kastrieren zu lassen.

    Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich "Voraussetzungen" nachlesen.

    Online-Dienst

    Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung online beantragen

    ID: L100027_111142544

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Gewerbe- und sonstige Steuern - Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Georg-Str. 109

    18055 Rostock

    (Haus I)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Haus
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Leibnitzplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Linien 2, 3, 5 und 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-2065

    Fax: +49 381 381-2607

    E-Mail: steuern@rostock.de

    Kontaktperson

    • Frau Christine Aust (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 381 381-2065

    • Frau Gritt Lehnhardt (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 381 381-2607

      Telefon Festnetz: +49 381 381-2051

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Ermäßigung

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerermäßigung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Ermäßigung

    Sie möchten nach Aufnahme eines Hundes bzw. für einen bereits steuerpflichtigen Hund eine Steuervergünstigung beantragen.

    Die Ermäßigung wird unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt:

    Wachhund von Gebäuden

    • hierfür müssen Sie belegen, dass der Hund zu Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Grundstück mehr als 300m entfernt ist

    Jagdhund

    • hierfür müssen Sie belegen, dass Sie Forstbediensteter sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd- und Forstschutz eingesetzt wird

    Dienstwachhund

    • hier müssen Sie belegen, dass Sie ein zugelassenes Bewachungsgewerbe führen und den Hund zur Ausübung des Wachdienstes nutzen

    Hund aus wissenschaftlicher Einrichtung

    • hier müssen Sie belegen, dass Sie den Hund aus einer anerkannten, wissenschaftlichen Einrichtung übernommen haben

    Züchter

    • hier müssen Sie belegen, dass Sie mindestens zwei reinrassige Hunde derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten
    • zu weiteren Anforderungen berät Sie gerne Ihre zuständige Behörde

    Für eine Ermäßigung eines gefährlichen Hundes müssen Sie belegen, dass bei Ihrem Hund eine tierärztlich beglaubigte Kastration durchgeführt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Ermäßigung

    Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen

    Hunde, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, gelten als erste Hunde.

    Steuerermäßigungen werden nur für jeweils einen Hund des bzw. der Steuerpflichtigen gewährt.

     Steuervergünstigungen werden nicht gewährt, wenn:

    • die Hunde für den angegeben Verwendungszweck nicht geeignet sind
    • Sie als Halterin bzw. der Halter in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei rechtskräftig bestraft wurden.
       

    Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes, können Sie keine Steuerermäßigung beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Ermäßigung

    Der Antrag auf Steuervergünstigung hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufnahme des Hundes zu erfolgen.

    Bei bereits steuerpflichtigen Hunden gilt die Antragstellung für den Folgemonat.

    Eine rückwirkende Steuervergünstigung wird nicht gewährt.

    Kosten

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Ermäßigung

    Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben. 

    Wird dem Hund eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz für den ersten Hund um die Hälfte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Ermäßigung

    Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der zuständigen Behörde mitteilen. 

    Die Voraussetzungen für Wachhunde von Gebäuden und Dienstwachhunden sind alle zwei, die Voraussetzungen für Jagdhunde sind alle drei Jahre nachzuweisen .

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English