Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienst
Hundesteuer online abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Parchim - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1549
19365 Parchim
Öffnungszeiten
Montag           09:00 - 12:00 Uhr Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch         nach Vereinbarung Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Freitag            nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: steuern@parchim.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Abmeldung
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- bei Einschläferung: tierärztliche Bescheinigung
- bei Abgabe des Hundes: Nachweis (zum Beispiel Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll)
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- bei Einschläferung: tierärztliche Bescheinigung
- bei Abgabe des Hundes: Nachweis (zum Beispiel Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll)
Voraussetzungen
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Abmeldung
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
- Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben,
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind oder
- Ihr Hund entlaufen ist.
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
- Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben,
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind oder
- Ihr Hund entlaufen ist.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Abmeldung
Verfahrensablauf
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Abmeldung
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halterin oder Halter eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Hundehaltung endet.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters angeben.
Die ausgegebene aktuelle Hundesteuermarke ist bei Abmeldung des Hundes an die Wohnsitzgemeinde zurückzugeben.
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halterin oder Halter eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Hundehaltung endet.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters angeben.
Die ausgegebene aktuelle Hundesteuermarke ist bei Abmeldung des Hundes an die Wohnsitzgemeinde zurückzugeben.
Kosten
keine
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Abmeldung
Für die Abmeldung der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Für die Abmeldung der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Dokumente
Hinweise für Parchim: FB2 SG22 Hundesteuer - Abmeldung
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022