Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Abmeldung

    Die Abmeldung ist bei der bisherigen Gemeinde vorzunehmen.

    Die Abmeldung ist bei der bisherigen Gemeinde vorzunehmen.

    Online-Dienst

    Hundesteuer online abmelden

    ID: L100027_129047411

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.08.2023

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Abmeldung

    Stadt Ludwigslust
    Steuern und Abgaben
    Schloßstraße 38
    19288 Ludwigslust

    Frau Sophie Rödiger
    Telefon: 03874 526-144
    Fax: 03874 526-109
    E-Mail: steuern@ludwigslust.de 
    Raum: 119

    Stadt Ludwigslust
    Steuern und Abgaben
    Schloßstraße 38
    19288 Ludwigslust

    Frau Sophie Rödiger
    Telefon: 03874 526-144
    Fax: 03874 526-109
    E-Mail: steuern@ludwigslust.de 
    Raum: 119

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigslust - Steuern und Abgaben

    Aktuelles

    Ludwigslust finanziert vor allem über Steuern wichtige Aufgaben, die für alle Bürger unserer Stadt wahrgenommen werden. In dem Bereich Steuern und Abgaben werden neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), u. a. die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer erhoben. Dies erfolgt durch die Festsetzung  kommunaler Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) über Abgabenbescheide aufgrund gesetzlicher Regelungen oder kommunaler Abgabensatzungen. Es wird sich mit diesen Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner gewendet. 

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 38

    19288 Ludwigslust

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr:  9.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41

    BIC: GENODEF1SN1

    Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB

    Stadt Ludwigslust

    Empfänger: Stadt Ludwigslust

    IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69

    BIC: NOLADE21LWL

    Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin

    Stichwörter

    Abgaben, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer

    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2020

    Technisch geändert am 16.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Abmeldung

    Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben, sofern eine solche von der Gemeinde ausgegeben wurde. Diese können Sie uns zusenden oder persönlich abgeben.

    Erfolgt die Abmeldung persönlich, ist zusätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung vorzulegen.

    Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben, sofern eine solche von der Gemeinde ausgegeben wurde. Diese können Sie uns zusenden oder persönlich abgeben.

    Erfolgt die Abmeldung persönlich, ist zusätzlich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Abmeldung

    Die Abmeldung Ihres Hundes kann persönlich durch Vorsprache, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vorgenommen werden.

    Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

    Die Abmeldung Ihres Hundes kann persönlich durch Vorsprache, schriftlich oder online über das Serviceportal der Stadt Ludwigslust vorgenommen werden.

    Hier gelangen Sie zur Onlinebeantragung

    Fristen

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Abmeldung

    Die Abmeldung ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust geregelt und hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

    Die Abmeldung ist in der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigslust geregelt und hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Ludwigslust: Hundesteuer Abmeldung

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021