Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1244
17302 Pasewalk
Der Bürgermeister
Öffnungszeiten
Montag 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Bankverbindung
Stadt Pasewalk
Empfänger: Stadt Pasewalk
IBAN: DE37 1505 0400 3110 0049 24
BIC: NOLADE21PSW
Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Pasewalk: Hundesteuer Abmeldung Pasewalk - Uecker-Randow-Tal
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
- bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
- bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)
Voraussetzungen
Hinweise für Pasewalk: Hundesteuer Abmeldung Pasewalk - Uecker-Randow-Tal
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
- Ihr Hund eingeschläfert wurde, entlaufen oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben,
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
- Ihr Hund eingeschläfert wurde, entlaufen oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben,
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Pasewalk: Hundesteuer Abmeldung Pasewalk - Uecker-Randow-Tal
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Stadt Pasewalk
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Stadt Pasewalk
Verfahrensablauf
Hinweise für Pasewalk: Hundesteuer Abmeldung Pasewalk - Uecker-Randow-Tal
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde innerhalb von 14 Kalendertagen anzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde innerhalb von 14 Kalendertagen anzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.
Kosten
keine
Hinweise für Pasewalk: Hundesteuer Abmeldung Pasewalk - Uecker-Randow-Tal
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Dokumente
Hinweise für Pasewalk: Hundesteuer Abmeldung Pasewalk - Uecker-Randow-Tal
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022