Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
SG Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Termine können online oder telefonisch gebucht werden. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kosch
Herr Rohloff
Frau Lude
Formulare
Hinweise für Wismar: Spezialisierung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022