Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

    Online-Dienst

    Hundesteuer online abmelden

    ID: L100027_121901641

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    23936 Grevesmühlen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 80  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: PKW und öffentlicher Personennahverkehr

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03881 723-210

    E-Mail: steuern@grevesmuehlen.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Hundesteuer Abmeldung

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Abmeldung Grevesmühlen

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel: Kaufvertrag, Übergabeprotokoll)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Abmeldung Grevesmühlen

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben,
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
    • Ihr Hund entlaufen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Abmeldung Grevesmühlen

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    ergänzt durch Hundehalterverordnung v. 29.08.2016

    Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 10.04.2002

    1. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 01.01.2004

    2. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 07.12.2010

    3. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 16.11.2011

    4. Änderung Hundesteuersatzung Grevesmühlen v. 27.10.2014

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Abmeldung Grevesmühlen

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde innerhalb von 14 Kaldendertagen anzeigen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angegeben.

    Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen an das Kämmereiamt/Abt. Steuern abzugeben.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Grevesmühlen: Hundesteuer Abmeldung Grevesmühlen

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English