Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienst
Hundesteuer online abmelden
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Ansprechpartner
Amt Recknitz-Trebeltal - Grundsteuern und sonstige Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038229 71-0(2. Verwaltungssitz)
Fax: 038229 71-100
Telefon Festnetz: 038320 617-0(Hauptsitz)
E-Mail: amt@recknitz-trebeltal.de
Kontaktperson
Frau Ilona Wulff (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Am Markt 1
18334 Bad Sülze
Fax: 038229 71-100
Telefon Festnetz: 038229 71124
E-Mail: iwulff@recknitz-trebeltal.de
Frau Marlen Bläsing (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Am Markt 1
18334 Bad Sülze
Telefon Festnetz: 038229 71163
Fax: 038229 71-100
E-Mail: mblaesing@recknitz-trebeltal.de
Internet
Formulare
An- und Abmeldung eines Hundes
Formular für An- und Abmeldung Ihres Hundes.
Hundesteuer Abmeldung
Stichwörter
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuer, Steuern, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Eixen
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
- bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertrag, Übergabeprotokoll)
Voraussetzungen
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Eixen
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
- Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben,
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
- Ihr Hund entlaufen ist.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Eixen
Verfahrensablauf
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Eixen
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.
Die ausgegebene Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung Ihres Hundes an das Amt Recknitz-Trebeltal zurückzugeben.
Eingangsdokumente:
- Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
- Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
- Sonstige Angaben
Kosten
keine
Hinweise für Eixen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Eixen
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022