Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlagen
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Erforderliche Unterlagen
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
· eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
· bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag,
Übergabeprotokoll)
Voraussetzung
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
· Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
· Sie Ihren Hund abgegeben haben,
· Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
· Ihr Hund entlaufen ist.
Kosten
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Verfahrensablauf
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer
Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Änderungen im Hundebestand müssen innerhalb von 14 Kalendertagen dem Amt Niepars schriftlich angezeigt werden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. Wird die Beendigung der Hundehaltung verspätet angezeigt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige erfolgt.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift
des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.
Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an das Amt Niepars zurückzugeben.
Eingangsdokumente:
- Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
- Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
- Sonstige Angaben
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlagen
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Erforderliche Unterlagen
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
· eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
· bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag,
Übergabeprotokoll)
Voraussetzung
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
· Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
· Sie Ihren Hund abgegeben haben,
· Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
· Ihr Hund entlaufen ist.
Kosten
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Verfahrensablauf
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer
Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Änderungen im Hundebestand müssen innerhalb von 14 Kalendertagen dem Amt Niepars schriftlich angezeigt werden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. Wird die Beendigung der Hundehaltung verspätet angezeigt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige erfolgt.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift
des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.
Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an das Amt Niepars zurückzugeben.
Eingangsdokumente:
- Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
- Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
- Sonstige Angaben
Online-Dienst
Hundesteuer online abmelden
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Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amt Niepars
Empfänger: Amt Niepars
IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank
Formulare
Abmeldung Hundesteuer
Hundesteuer Abmeldung
Stichwörter
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
· eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
· bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
· ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
· eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
· bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)
Formulare
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars
Eingangsdokumente:
- Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
- Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
- Sonstige Angaben
Eingangsdokumente:
- Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
- Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
- Sonstige Angaben
Voraussetzungen
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
· Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
· Sie Ihren Hund abgegeben haben,
· Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
· Ihr Hund entlaufen ist.
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
· Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
· Sie Ihren Hund abgegeben haben,
· Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
· Ihr Hund entlaufen ist.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars
Verfahrensablauf
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer
Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Änderungen im Hundebestand müssen innerhalb von 14 Kalendertagen dem Amt Niepars schriftlich angezeigt werden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. Wird die Beendigung der Hundehaltung verspätet angezeigt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige erfolgt.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift
des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.
Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an das Amt Niepars zurückzugeben.
Eingangsdokumente:
- Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
- Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
- Sonstige Angaben
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer
Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Änderungen im Hundebestand müssen innerhalb von 14 Kalendertagen dem Amt Niepars schriftlich angezeigt werden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. Wird die Beendigung der Hundehaltung verspätet angezeigt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige erfolgt.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift
des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.
Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an das Amt Niepars zurückzugeben.
Eingangsdokumente:
- Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
- Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
- Sonstige Angaben
Kosten
keine
Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022