Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars

    Allgemeine Informationen
     

    Rechtsgrundlagen
     

    Satzungsrecht für: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Niepars

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    · ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    · eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    · bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag,
    Übergabeprotokoll)

    Voraussetzung

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    · Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    · Sie Ihren Hund abgegeben haben,
    · Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
    · Ihr Hund entlaufen ist.

    Kosten

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Verfahrensablauf

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer
    Wohnsitzgemeinde anzeigen.

    Änderungen im Hundebestand müssen innerhalb von 14 Kalendertagen dem Amt Niepars schriftlich angezeigt werden.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. Wird die Beendigung der Hundehaltung verspätet angezeigt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige erfolgt.

    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift
    des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.

    Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an das Amt Niepars zurückzugeben.


    Eingangsdokumente:

    - Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
    - Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
    - Sonstige Angaben

    Online-Dienst

    Hundesteuer online abmelden

    ID: L100027_121901641

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Steuern/Außendienst/Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstr. 69b

    18442 Niepars

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 38  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 038321 66161

    Telefon Festnetz: 038321 66125

    E-Mail: steuern@amt-niepars.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Niepars

    Empfänger: Amt Niepars

    IBAN: DE21 1203 0000 0000 1042 24

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank

    Formulare

    Abmeldung Hundesteuer
    Hundesteuer Abmeldung

    Stichwörter

    Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Steuern, Vollstreckung, Zweitwohnungssteuer

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    · ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    · eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    · bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)

    Formulare

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars

    Eingangsdokumente:

    - Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
    - Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
    - Sonstige Angaben

    Voraussetzungen

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    · Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    · Sie Ihren Hund abgegeben haben,
    · Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
    · Ihr Hund entlaufen ist.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer

    Wohnsitzgemeinde anzeigen.

    Änderungen im Hundebestand müssen innerhalb von 14 Kalendertagen dem Amt Niepars schriftlich angezeigt werden.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. Wird die Beendigung der Hundehaltung verspätet angezeigt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige erfolgt.

    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift
    des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.

    Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an das Amt Niepars zurückzugeben.


    Eingangsdokumente:

    - Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
    - Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
    - Sonstige Angaben

    Kosten

    keine

    Hinweise für Niepars: Hundesteuer Abmeldung Amt Niepars

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.


    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English