Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienst
HST_Hundesteuerabmeldung
Online erledigen
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Ansprechpartner
Kämmereiamt | Abt. Steuern
Adresse
Hausanschrift
Kütertor
Bus: Linie 1
Bus: Linie 4
Wasserstraße
Bus: Linie 3
Bus: Linie 6
Bus: Linie 5
Bus: Linie 2
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2145
18408 Stralsund
Öffnungszeiten
Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022