Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Abmeldung Stadt Grimmen
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Beendigung der Hundehaltung angezeigt wurde.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Beendigung der Hundehaltung angezeigt wurde.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Abmeldung
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Ansprechpartner
01.06 - Steuern/Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz - Hof Stadtverwaltung - Buddeliner Straße
Anzahl: 39
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz - Stralsunder Straße
Anzahl: 140
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Im Haus 2 der Stadtverwaltung (Kämmerei/Contolling, Stadtkasse, Abgabenverwaltung) befindet sich kein Aufzug.
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: Die Sozial- und Ordnungsverwaltung ist abweichend von diesen Öffnungszeiten auch am Montag geschlossen! Sie können aber bei allen Mitarbeitern auch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren - (03 83 26) 47-0; die Telefonzentrale hilft Ihnen gern weiter. Möchten Sie eine E-Mail senden, benutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse info@grimmen.de . Der Administrator wird Ihre Nachricht unverzüglich an die zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
Stichwörter
Abgaben, Steuern
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Abmeldung Stadt Grimmen
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
- bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
- bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)
Voraussetzungen
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Abmeldung Stadt Grimmen
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
- Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben,
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
- Ihr Hund entlaufen ist.
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
- Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben,
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
- Ihr Hund entlaufen ist.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Abmeldung Stadt Grimmen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Stadt Grimmen
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Stadt Grimmen
Verfahrensablauf
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Abmeldung Stadt Grimmen
Endet die Hundehaltung bzw. ändern oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen mitzuteilen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Beendigung der Hundehaltung angezeigt wurde.
Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Grimmen zurückzugeben.
Endet die Hundehaltung bzw. ändern oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen mitzuteilen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Beendigung der Hundehaltung angezeigt wurde.
Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Grimmen zurückzugeben.
Kosten
keine
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Abmeldung Stadt Grimmen
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Dokumente
Hinweise für Grimmen: Hundesteuer Abmeldung Stadt Grimmen
Eingehend
SEPA-Lastschriftmandat
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022