Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Abmeldung

    ID: L100027_121901641

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2022 (von: Hein, Martina)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Stadt und Amtsverwaltung Schwaan - Steuern, Forderungsmanagment

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenstr. 5

    18258 Schwaan

    Rathaus 2

    Öffnungszeiten

    Montag  geschlossen Dienstag  08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr Freitag  geschlossen Hinweis: Sie können vorher einen Termin vereinbaren. 

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2014 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 04.06.2024 (von: Warkentin, Andreas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vorbeck: Hundesteuer Abmeldung Schwaan

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)
       

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)
       

    Voraussetzungen

    Hinweise für Vorbeck: Hundesteuer Abmeldung Schwaan

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben,
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
    • Ihr Hund entlaufen ist.
       

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben,
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
    • Ihr Hund entlaufen ist.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Vorbeck: Hundesteuer Abmeldung Schwaan

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben. Die ausgegebene Hundesteuermarke ist an die Gemeinde Vorbeck abzugeben.

    Eingangsdokumente:
    - Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
    - Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
    - Sonstige Angaben

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben. Die ausgegebene Hundesteuermarke ist an die Gemeinde Vorbeck abzugeben.

    Eingangsdokumente:
    - Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
    - Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
    - Sonstige Angaben

    Kosten

    keine

    Hinweise für Vorbeck: Hundesteuer Abmeldung Schwaan

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)