Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

    Online-Dienst

    Hundesteuer online abmelden

    ID: L100027_121901641

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt und Amtsverwaltung Schwaan - Steuern, Forderungsmanagment

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenstr. 5

    18258 Schwaan

    Rathaus 2

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie können vorher einen Termin vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03844 8411-0

    Fax: 03844 8411-55

    E-Mail: stadt-schwaan@mvnet.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hundesteuer Abmeldung

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwaan: Hundesteuer Abmeldung Schwaan

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertrag, Übergabeprotokoll)
       

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwaan: Hundesteuer Abmeldung Schwaan

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben,
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
    • Ihr Hund entlaufen ist.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwaan: Hundesteuer Abmeldung Schwaan

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben. Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen an die Stadt Schwaan abzugeben.

    Eingangsdokumente:
    - Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
    - Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
    - Sonstige Angaben

    Kosten

    keine

    Hinweise für Schwaan: Hundesteuer Abmeldung Schwaan

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de