Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
Stadt und Amtsverwaltung Schwaan - Steuern, Forderungsmanagment
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie können vorher einen Termin vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Josefine Preuss (Sachbearbeiterin)
Frau Anette Reinke (Sachbearbeiter/-in)
Internet
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwaan: Hundesteuer Abmeldung Schwaan
Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
- bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertrag, Übergabeprotokoll)
Voraussetzungen
Hinweise für Schwaan: Hundesteuer Abmeldung Schwaan
Sie können Ihren Hund abmelden, wenn
- Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben,
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
- Ihr Hund entlaufen ist.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Schwaan: Hundesteuer Abmeldung Schwaan
Satzungsrecht für: Stadt Schwaan
Verfahrensablauf
Hinweise für Schwaan: Hundesteuer Abmeldung Schwaan
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben. Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen an die Stadt Schwaan abzugeben.
Eingangsdokumente:
- Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
- Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
- Sonstige Angaben
Kosten
keine
Hinweise für Schwaan: Hundesteuer Abmeldung Schwaan
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022