Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Online-Dienst
Hundesteuer online abmelden
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kröning (Sachbearbeiterin)
Fax: 038294 702-55
Telefon Festnetz: 038294 702-33
E-Mail: vollstreckung@neubukow-salzhaff.de
E-Mail: d.kroening@neubukow-salzhaff.de
Frau Kathrin Becker (Sachbearbeiter/in)
Internet
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
Amt Neubukow-Salzhaff - SG Steuern / Abgaben / Vollstreckung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kröning (Sachbearbeiterin)
Fax: 038294 702-55
Telefon Festnetz: 038294 702-33
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022