Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Abmeldung

    ID: L100027_121901641

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2022 (von: Hein, Martina)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Steuern, Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Kammerhof 3

    18209 Bad Doberan

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Busbahnhof Bad Doberan

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038203 701-25

    Telefon Festnetz: 038203 701-27

    Fax: 038203 701-40

    E-Mail: e.radke@doberan-land.de

    E-Mail: k.nickel@doberan-land.de

    E-Mail: steuern@doberan-land.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2022 (von: Krause, Robert)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Krause, Robert)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Admannshagen-Bargeshagen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)

    Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)

    Formulare

    Hinweise für Admannshagen-Bargeshagen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Admannshagen-Bargeshagen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben,
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
    • Ihr Hund entlaufen ist.

    Sie können Ihren Hund abmelden, wenn

    • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,
    • Sie Ihren Hund abgegeben haben,
    • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,
    • Ihr Hund entlaufen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Admannshagen-Bargeshagen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Admannshagen-Bargeshagen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.
    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.

    Die ausgegebene Hundesteuermarke ist bei Abmeldung an Ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.

    Bei Abmeldung einzureichende Dokumente:

    - Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
    - Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
    - Sonstige Angaben

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.
    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
    Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.

    Die ausgegebene Hundesteuermarke ist bei Abmeldung an Ihrer Wohnsitzgemeinde abzugeben.

    Bei Abmeldung einzureichende Dokumente:

    - Ggf. Nachweis tierärztliche Bescheinigung
    - Ggf. Nachweis bei Abgabe des Hundes
    - Sonstige Angaben

    Kosten

    keine

    Hinweise für Admannshagen-Bargeshagen: Hundesteuer Abmeldung Gemeinde Admannshagen-Bargeshagen

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)