Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Abmeldung
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegen oder keinen Hund mehr besitzen, dann melden Sie ihren Hund bei der Landeshauptstadt Schwerin ab.
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegen oder keinen Hund mehr besitzen, dann melden Sie ihren Hund bei der Landeshauptstadt Schwerin ab.
Online-Dienst
Hundesteuer Abmeldung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben
Beschreibung
Schwerin finanziert vor allem über Steuern wichtige Aufgaben, die für alle Bürger unserer Stadt wahrgenommen werden. In der Fachgruppe Abgaben werden neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), u. a. die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer erhoben. Dies erfolgt durch die Festsetzung kommunaler Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) über Abgabenbescheide aufgrund gesetzlicher Regelungen oder kommunaler Abgabensatzungen. Die Fachgruppe wendet sich mit diesen Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde
Stichwörter
Abgaben, Buchhaltung, Finanzen, Finanzwirtschaft, Forderungen, Forderungsmanagement, Gebühren, Geschäftsbuchhaltung, Stadtkasse, Steuern, Vollstreckung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Abmeldung
- Bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Hundesteuermarke
- Bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Hundesteuermarke
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Abmeldung
Kosten
keine
Hinweise für Schwerin: Hundesteuer Abmeldung
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022