Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen

    Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
     

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie Haltung des Hundes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgegeben haben. Die gilt für folgende Fälle:

    • Sie sind aus dem Einzugsbereich der Behörde verzogen
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Ihr Hund ist entlaufen
    • Ihr Hund musste eingeschläfert werden
    • Ihr Hund ist verstorben

    Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie Haltung des Hundes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgegeben haben. Die gilt für folgende Fälle:

    • Sie sind aus dem Einzugsbereich der Behörde verzogen
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Ihr Hund ist entlaufen
    • Ihr Hund musste eingeschläfert werden
    • Ihr Hund ist verstorben

    Online-Dienst

    MVSP_HRO_Hundesteuerabmeldung

    ID: L100027_111142541

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 10.02.2020 (von: Roggelin, Oliver)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Gewerbe- und sonstige Steuern - Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Georg-Str. 109

    18055 Rostock

    (Haus I)

    Parkplatz: Parkplatz vor dem Haus
    Anzahl: 10
    Gebühren: ja

    Leibnitzplatz

    Straßenbahn: Linien 2, 3, 5 und 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-2065

    Fax: +49 381 381-2607

    E-Mail: steuern@rostock.de

    Version

    Technisch erstellt am 18.10.2019 (von: Klinder, Regina)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Wolter, Stephan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise ( z. B. Kaufvertag, Übergabeprotokoll etc.)
    • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
    • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise ( z. B. Kaufvertag, Übergabeprotokoll etc.)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung

    Sie wollen als Halter oder Halterin die Hundehaltung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgeben.

    Halter oder Halterinnen sind natürliche oder juristische Personen.

    Sie wollen als Halter oder Halterin die Hundehaltung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgeben.

    Halter oder Halterinnen sind natürliche oder juristische Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

    Wenn Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters bzw. der neuen Halterin angeben.

    Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen an die zuständige Behörde zurückzusenden.

    Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

    Wenn Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters bzw. der neuen Halterin angeben.

    Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen an die zuständige Behörde zurückzusenden.

    Fristen

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung

    Die Abmeldung hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufgabe der Hundehaltung beziehungsweise des Wegzugs aus dem Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.

    Erfolgt Ihre Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erfolgt die Besteuerung bis zum Ende des Kalendermonats, in dem Ihre Abmeldung eingeht.

    Die Abmeldung hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufgabe der Hundehaltung beziehungsweise des Wegzugs aus dem Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.

    Erfolgt Ihre Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erfolgt die Besteuerung bis zum Ende des Kalendermonats, in dem Ihre Abmeldung eingeht.

    Kosten

    keine

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

    Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung

    Fallen das Ende der Hundehaltung und die Aufnahme eines oder mehrerer Hunde in denselben Monat, erfolgt die Besteuerung des neuen Hundes bzw. der neuen Hunde erst im Folgemonat.

    Fallen das Ende der Hundehaltung und die Aufnahme eines oder mehrerer Hunde in denselben Monat, erfolgt die Besteuerung des neuen Hundes bzw. der neuen Hunde erst im Folgemonat.

    Dokumente

    Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung

    Eingehend

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)