Hundesteuer Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgegeben haben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie Haltung des Hundes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgegeben haben. Die gilt für folgende Fälle:
- Sie sind aus dem Einzugsbereich der Behörde verzogen
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Ihr Hund ist entlaufen
- Ihr Hund musste eingeschläfert werden
- Ihr Hund ist verstorben
Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie Haltung des Hundes in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgegeben haben. Die gilt für folgende Fälle:
- Sie sind aus dem Einzugsbereich der Behörde verzogen
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Ihr Hund ist entlaufen
- Ihr Hund musste eingeschläfert werden
- Ihr Hund ist verstorben
Online-Dienst
MVSP_HRO_Hundesteuerabmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Sachgebiet Gewerbe- und sonstige Steuern - Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz vor dem Haus
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Leibnitzplatz
Straßenbahn: Linien 2, 3, 5 und 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
- bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise ( z. B. Kaufvertag, Übergabeprotokoll etc.)
- ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
- bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise ( z. B. Kaufvertag, Übergabeprotokoll etc.)
Voraussetzungen
Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung
Sie wollen als Halter oder Halterin die Hundehaltung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgeben.
Halter oder Halterinnen sind natürliche oder juristische Personen.
Sie wollen als Halter oder Halterin die Hundehaltung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufgeben.
Halter oder Halterinnen sind natürliche oder juristische Personen.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung
Verfahrensablauf
Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Wenn Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters bzw. der neuen Halterin angeben.
Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen an die zuständige Behörde zurückzusenden.
Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.
Wenn Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters bzw. der neuen Halterin angeben.
Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen an die zuständige Behörde zurückzusenden.
Fristen
Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung
Die Abmeldung hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufgabe der Hundehaltung beziehungsweise des Wegzugs aus dem Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.
Erfolgt Ihre Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erfolgt die Besteuerung bis zum Ende des Kalendermonats, in dem Ihre Abmeldung eingeht.
Die Abmeldung hat innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufgabe der Hundehaltung beziehungsweise des Wegzugs aus dem Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.
Erfolgt Ihre Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erfolgt die Besteuerung bis zum Ende des Kalendermonats, in dem Ihre Abmeldung eingeht.
Kosten
keine
Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.
Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung
Fallen das Ende der Hundehaltung und die Aufnahme eines oder mehrerer Hunde in denselben Monat, erfolgt die Besteuerung des neuen Hundes bzw. der neuen Hunde erst im Folgemonat.
Fallen das Ende der Hundehaltung und die Aufnahme eines oder mehrerer Hunde in denselben Monat, erfolgt die Besteuerung des neuen Hundes bzw. der neuen Hunde erst im Folgemonat.
Dokumente
Hinweise für Rostock: Hundesteuer - Abmeldung
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022