Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Anmeldung Stadt Seebad Ueckermünde

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    • Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
    • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halterinnen und / oder Haltern gemeinsam gehalten.

    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch. Gleiches gilt, wenn Halterinnen und /oder Halter nicht zugleich Eigentümerin oder Eigentümer sind.

    Online-Dienst

    Hundesteuer online anmelden

    ID: L100027_120273079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Steuern/ Veranlagung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 3

    17373 Ueckermünde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahn
      Linie:
      • Regionalbahn: RE3, RE4, RE5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039771 28424

    Fax: 039771 28499

    E-Mail: steuern@ueckermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hundesteuer Anmeldung

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Anmeldung Stadt Seebad Ueckermünde

    Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
    • Nachweis über den Erwerb / Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    • eventuell Rassenachweis (nur bei gefährlichen Hunden)
    • SEPA-Lastschriftmandat 

    In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Formulare

    Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Anmeldung

    Online über das MV-Serviceportal:

    Per Antrag schriftlich:

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Anmeldung Stadt Seebad Ueckermünde

    Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.

    Halter oder Halterinnen sind natürliche oder juristische Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    örtliche Satzungen

    Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Anmeldung Stadt Seebad Ueckermünde

    Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden  zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.

    Satzungsrecht für: Stadt Seebad Ueckermünde

    1. Änderung der Satzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Anmeldung Stadt Seebad Ueckermünde

    Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter oder Halterin eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!

    Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in der Wohnsitzgemeinde.

    Die Steuer ist eine Jahresaufwandssteuer. Sie entsteht am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres, in dem die Hundehaltung in der Wohnsitzgemeinde beginnt.

    Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Kosten

    Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Anmeldung Stadt Seebad Ueckermünde

    Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und ist in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres bzw. nach Vereinbarung zum 01.07. des Jahres fällig.

    Die Steuersätze:

    • für den 1. Hund: 60,00 EUR im Jahr
    • für den 2. Hund: 102,00 EUR im Jahr
    • für den 3. und jeden weiteren Hund: 120,00 EUR im Jahr
    • für jeden gefährlichen Hund: 420,00 EUR im Jahr 

    Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke: 6,00 EUR 

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.

    Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Anmeldung

    Im Jahr wird ein Betrag in Höhe von

    a) für jeden ersten Hund 60,00 €
    b) für den zweiten Hund 102,00 €
    c) für jeden weiteren Hund 120,00 €
    d) für den gefährlichen Hund 420,00 €

    fällig.

    Satzung Hundesteuer

    Bemerkungen

    Hinweise für Ueckermünde: Hundesteuer Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Hundanmeldung, Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de