Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen mehr als drei Monate alten Hund zur Haltung aufnehmen. Dies gilt für folgende Fälle:

    • Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    • Aufnahme eines zugelaufenen Hundes, wenn dieser länger als zwei Wochen gehalten wird
    • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halter*innen gemeinsam gehalten.

    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch.

    Online-Dienst

    Hundesteuer online anmelden

    ID: L100027_120273079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Amt für Finanzen

    Abt. Steuern

    PF 31 53

    17461 Greifswald

    Zuständigkeit

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Amt für Finanzen

    Abt. Steuern

    Frau Martina Meyer

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Telefonnummer:                +49 3834 8536-3131

    Faxnummer:                      +49 3834 8536-3132

    E-Mail:                                steuern@greifswald.de

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern - Bereich Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
      Anzahl: 273  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
      Anzahl: 22  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
      Anzahl: 250  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtbus
      Linien:
      • Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
      • Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: * Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) * Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: * Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3131

    Fax: +49 3834 8536-3132

    E-Mail: steuern@greifswald.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Hundesteuer - Anmeldung

    Stichwörter

    Finanzen, Steuern

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    • Nachweis über den Erwerb/Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • In Fällen von potentiellen Steuerermäßigungen oder -befreiungen können weitere Unterlagen (z. B. Nachweise) erforderlich sein - dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Behörde abzuklären

    Informationen über die Voraussetzungen der Steuerermäßigungen oder -befreiungen erhalten Sie hier:

    Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Befreiung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Sie wollen einen mehr als drei Monate alten Hund in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald halten.

    Halter*innen sind natürliche oder juristische Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter*in eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

    • Nutzen Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular "Hundesteuer-Anmeldung".
    • Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Fristen

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung bzw. des Zuzugs in den Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    etwa ein Monat

    Kosten

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und entsteht mit Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in den Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird. Wenn ein Hund erst während eines Kalenderjahres aufgenommen wird, dann wird die Steuer für den Rest eines Kalenderjahres festgesetzt.

    Die Steuer wird vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11 mit einem Viertel des Jahresbetragt fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.

    Steuersätze:

    für den 1. Hund:                                EUR 90,00 im Jahr

    für den 2. Hund:                                EUR 130,00 im Jahr

    für jeden weiteren Hund:                  EUR 220,00 im Jahr

    Für Inhaber*innen des Kultur- und Sozialpasses beträgt auf Antrag ein abweichender Steuersatz.

    Abweichender Steuersatz:

    für den 1. Hund:                                EUR 64,00 im Jahr

    für den 2. Hund:                                EUR 120,00 im Jahr

    für jeden weiteren Hund:                  EUR 175,00 im Jahr

    Ersatz für Hundesteuermarke:          EUR 4,00

    Informationen zum Kultur- und Sozialpass erhalten Sie hier: 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    • die ausgegebene Hundemarke ist sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen und auf Verlangen den Kontrollkräften der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzuweisen.
    • bei Verlust der Hundemarke ist im Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, kostenpflichtig eine neue Marke erhältlich.
    • Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindungen (bei SEPA-Lanstschriftmandat) sind schriftlich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Stichwörter

    Hundanmeldung, Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de