Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
    Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

    Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
    Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen mehr als drei Monate alten Hund zur Haltung aufnehmen. Dies gilt für folgende Fälle:

    • Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    • Aufnahme eines zugelaufenen Hundes, wenn dieser länger als zwei Wochen gehalten wird
    • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halter*innen gemeinsam gehalten.

    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch.

    Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen mehr als drei Monate alten Hund zur Haltung aufnehmen. Dies gilt für folgende Fälle:

    • Aufnahme des Hundes in den Haushalt
    • Aufnahme eines zugelaufenen Hundes, wenn dieser länger als zwei Wochen gehalten wird
    • Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
    • Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen

    Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halter*innen gemeinsam gehalten.

    Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch.

    Online-Dienst

    MVSP_Hundesteuer_Anmeldung

    ID: L100027_120273079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2022 (von: Ziemann, Marcel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Roscher, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Amt für Finanzen

    Abt. Steuern

    PF 31 53

    17461 Greifswald

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Amt für Finanzen

    Abt. Steuern

    PF 31 53

    17461 Greifswald

    Zuständigkeit

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Amt für Finanzen

    Abt. Steuern

    Frau Martina Meyer

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Telefonnummer:                +49 3834 8536-3131

    Faxnummer:                      +49 3834 8536-3132

    E-Mail:                                steuern@greifswald.de

    Universitäts- und Hansestadt Greifswald

    Amt für Finanzen

    Abt. Steuern

    Frau Martina Meyer

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Telefonnummer:                +49 3834 8536-3131

    Faxnummer:                      +49 3834 8536-3132

    E-Mail:                                steuern@greifswald.de

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern - Bereich Hundesteuer

    Aktuelles

    Formulare und weitere Hinweise Hundesteuer Anmeldung, Ermäßigung und Befreiung Hundesteuer Abmeldung SEPA-Lastschriftmandat Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Hundesteuer Datenschutzinformation SEPA-Lastschriftmandat

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    17489 Greifswald

    Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
    Anzahl: 250
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
    Anzahl: 22
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
    Anzahl: 273
    Gebühren: ja

    Stadtbus

    Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße

    Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus

    Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 31 53

    17461 Greifswald

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3131

    Fax: +49 3834 8536-3132

    E-Mail: steuern@greifswald.de(Wichtiger Hinweis: Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Mitteilungen, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischen Wege zu beantworten, werden die Nutzer*innen des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben. )

    Formulare

    Stichwörter

    Finanzen, Steuern

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2022 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Technisch geändert am 15.10.2024 (von: Simchen, Diana-Ruth)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    • Nachweis über den Erwerb/Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • In Fällen von potentiellen Steuerermäßigungen oder –befreiungen können weitere Unterlagen (z. B. Nachweise) erforderlich sein – dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Behörde abzuklären

    Informationen über die Voraussetzungen der Steuerermäßigungen oder -befreiungen erhalten Sie hier:

    Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Befreiung

    • ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
    • Nachweis über den Erwerb/Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • In Fällen von potentiellen Steuerermäßigungen oder -befreiungen können weitere Unterlagen (z. B. Nachweise) erforderlich sein - dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Behörde abzuklären

    Informationen über die Voraussetzungen der Steuerermäßigungen oder -befreiungen erhalten Sie hier:

    Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Befreiung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Sie wollen einen mehr als drei Monate alten Hund in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald halten.

    Halter*innen sind natürliche oder juristische Personen.

    Sie wollen einen mehr als drei Monate alten Hund in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald halten.

    Halter*innen sind natürliche oder juristische Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter*in eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

    • Nutzen Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular „Hundesteuer-Anmeldung“.
    • Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter*in eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

    Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

    • Nutzen Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular "Hundesteuer-Anmeldung".
    • Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.

    Fristen

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung bzw. des Zuzugs in den Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.

    Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung bzw. des Zuzugs in den Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    etwa ein Monat

    etwa ein Monat

    Kosten

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und entsteht mit Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in den Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird. Wenn ein Hund erst während eines Kalenderjahres aufgenommen wird, dann wird die Steuer für den Rest eines Kalenderjahres festgesetzt.

    Die Steuer wird vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11 mit einem Viertel des Jahresbetragt fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.

    Steuersätze:

    für den 1. Hund:                                EUR 90,00 im Jahr

    für den 2. Hund:                                EUR 130,00 im Jahr

    für jeden weiteren Hund:                  EUR 220,00 im Jahr

    Für Inhaber*innen des Kultur- und Sozialpasses beträgt auf Antrag ein abweichender Steuersatz.

    Abweichender Steuersatz:

    für den 1. Hund:                                EUR 64,00 im Jahr

    für den 2. Hund:                                EUR 120,00 im Jahr

    für jeden weiteren Hund:                  EUR 175,00 im Jahr

    Ersatz für Hundesteuermarke:          EUR 4,00

    Informationen zum Kultur- und Sozialpass erhalten Sie hier: 

    Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und entsteht mit Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in den Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird. Wenn ein Hund erst während eines Kalenderjahres aufgenommen wird, dann wird die Steuer für den Rest eines Kalenderjahres festgesetzt.

    Die Steuer wird vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11 mit einem Viertel des Jahresbetragt fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.

    Steuersätze:

    für den 1. Hund:                                EUR 90,00 im Jahr

    für den 2. Hund:                                EUR 130,00 im Jahr

    für jeden weiteren Hund:                  EUR 220,00 im Jahr

    Für Inhaber*innen des Kultur- und Sozialpasses beträgt auf Antrag ein abweichender Steuersatz.

    Abweichender Steuersatz:

    für den 1. Hund:                                EUR 64,00 im Jahr

    für den 2. Hund:                                EUR 120,00 im Jahr

    für jeden weiteren Hund:                  EUR 175,00 im Jahr

    Ersatz für Hundesteuermarke:          EUR 4,00

    Informationen zum Kultur- und Sozialpass erhalten Sie hier: 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    • die ausgegebene Hundemarke ist sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen und auf Verlangen den Kontrollkräften der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzuweisen.
    • bei Verlust der Hundemarke ist im Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, kostenpflichtig eine neue Marke erhältlich.
    • Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindungen (bei SEPA-Lanstschriftmandat) sind schriftlich mitzuteilen.
    • die ausgegebene Hundemarke ist sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen und auf Verlangen den Kontrollkräften der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzuweisen.
    • bei Verlust der Hundemarke ist im Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, kostenpflichtig eine neue Marke erhältlich.
    • Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindungen (bei SEPA-Lanstschriftmandat) sind schriftlich mitzuteilen.

    Dokumente

    Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald

    Eingehend

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: z.B. Nachweis über den Erwerb / Erhalt des Hundes und/oder Nachweise für Steuerermäßigungen/-befreiungen

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    SEPA-Lastschriftmandat

    Dokumenttyp: Erklärung

    Bezeichnung: Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats der für Sie zuständigen Behörde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    SEPA-Lastschriftmandat

    Dokumenttyp: Erklärung

    Bezeichnung: Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats der für Sie zuständigen Behörde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sonstige Nachweise

    Dokumenttyp: Nachweis

    Bezeichnung: z.B. Nachweis über den Erwerb / Erhalt des Hundes und/oder Nachweise für Steuerermäßigungen/-befreiungen

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 24.07.2024 (von: Herrera, Alejandro)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)