Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen mehr als drei Monate alten Hund zur Haltung aufnehmen. Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt
- Aufnahme eines zugelaufenen Hundes, wenn dieser länger als zwei Wochen gehalten wird
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halter*innen gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch.
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen mehr als drei Monate alten Hund zur Haltung aufnehmen. Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt
- Aufnahme eines zugelaufenen Hundes, wenn dieser länger als zwei Wochen gehalten wird
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle im Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von Ihren Halter*innen gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so schulden sie die Steuer gesamtschuldnerisch.
Online-Dienst
MVSP_Hundesteuer_Anmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Finanzen
Abt. Steuern
PF 31 53
17461 Greifswald
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Finanzen
Abt. Steuern
PF 31 53
17461 Greifswald
Zuständigkeit
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Finanzen
Abt. Steuern
Frau Martina Meyer
Markt 15
17489 Greifswald
Telefonnummer: +49 3834 8536-3131
Faxnummer: +49 3834 8536-3132
E-Mail: steuern@greifswald.de
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Amt für Finanzen
Abt. Steuern
Frau Martina Meyer
Markt 15
17489 Greifswald
Telefonnummer: +49 3834 8536-3131
Faxnummer: +49 3834 8536-3132
E-Mail: steuern@greifswald.de
Ansprechpartner
20.2 Steuern - Bereich Hundesteuer
Aktuelles
Formulare und weitere Hinweise Hundesteuer Anmeldung, Ermäßigung und Befreiung Hundesteuer Abmeldung SEPA-Lastschriftmandat Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung Datenschutzinformation Hundesteuer Datenschutzinformation SEPA-Lastschriftmandat
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Gebühren: ja
Parkplatz: Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Gebühren: ja
Stadtbus
Bus: Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus: Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus: Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 31 53
17461 Greifswald
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr) Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Sprechzeiten ohne Termin: Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3834 8536-3131
Fax: +49 3834 8536-3132
E-Mail: steuern@greifswald.de(Wichtiger Hinweis: Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Mitteilungen, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischen Wege zu beantworten, werden die Nutzer*innen des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben. )
Formulare
Hundesteuer - Anmeldung
Stichwörter
Finanzen, Steuern
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis über den Erwerb/Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- SEPA-Lastschriftmandat
- In Fällen von potentiellen Steuerermäßigungen oder –befreiungen können weitere Unterlagen (z. B. Nachweise) erforderlich sein – dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Behörde abzuklären
Informationen über die Voraussetzungen der Steuerermäßigungen oder -befreiungen erhalten Sie hier:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis über den Erwerb/Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- SEPA-Lastschriftmandat
- In Fällen von potentiellen Steuerermäßigungen oder -befreiungen können weitere Unterlagen (z. B. Nachweise) erforderlich sein - dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Behörde abzuklären
Informationen über die Voraussetzungen der Steuerermäßigungen oder -befreiungen erhalten Sie hier:
Voraussetzungen
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
Sie wollen einen mehr als drei Monate alten Hund in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald halten.
Halter*innen sind natürliche oder juristische Personen.
Sie wollen einen mehr als drei Monate alten Hund in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald halten.
Halter*innen sind natürliche oder juristische Personen.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
Verfahrensablauf
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter*in eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
- Nutzen Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular „Hundesteuer-Anmeldung“.
- Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Den Beginn der Hundehaltung müssen Sie als Halter*in eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Steuergegenstand ist das Halten eines über drei Monate alten Hundes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
- Nutzen Sie für die Anmeldung das Anmeldeformular "Hundesteuer-Anmeldung".
- Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Fristen
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung bzw. des Zuzugs in den Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.
Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung bzw. des Zuzugs in den Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
etwa ein Monat
etwa ein Monat
Kosten
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und entsteht mit Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in den Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird. Wenn ein Hund erst während eines Kalenderjahres aufgenommen wird, dann wird die Steuer für den Rest eines Kalenderjahres festgesetzt.
Die Steuer wird vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11 mit einem Viertel des Jahresbetragt fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.
Steuersätze:
für den 1. Hund: EUR 90,00 im Jahr
für den 2. Hund: EUR 130,00 im Jahr
für jeden weiteren Hund: EUR 220,00 im Jahr
Für Inhaber*innen des Kultur- und Sozialpasses beträgt auf Antrag ein abweichender Steuersatz.
Abweichender Steuersatz:
für den 1. Hund: EUR 64,00 im Jahr
für den 2. Hund: EUR 120,00 im Jahr
für jeden weiteren Hund: EUR 175,00 im Jahr
Ersatz für Hundesteuermarke: EUR 4,00
Informationen zum Kultur- und Sozialpass erhalten Sie hier:
Die Hundesteuer wird als Jahressteuer (Januar bis Dezember) erhoben und entsteht mit Beginn des Kalendermonats, in dem ein Hund in den Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird. Wenn ein Hund erst während eines Kalenderjahres aufgenommen wird, dann wird die Steuer für den Rest eines Kalenderjahres festgesetzt.
Die Steuer wird vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11 mit einem Viertel des Jahresbetragt fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.
Steuersätze:
für den 1. Hund: EUR 90,00 im Jahr
für den 2. Hund: EUR 130,00 im Jahr
für jeden weiteren Hund: EUR 220,00 im Jahr
Für Inhaber*innen des Kultur- und Sozialpasses beträgt auf Antrag ein abweichender Steuersatz.
Abweichender Steuersatz:
für den 1. Hund: EUR 64,00 im Jahr
für den 2. Hund: EUR 120,00 im Jahr
für jeden weiteren Hund: EUR 175,00 im Jahr
Ersatz für Hundesteuermarke: EUR 4,00
Informationen zum Kultur- und Sozialpass erhalten Sie hier:
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
- die ausgegebene Hundemarke ist sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen und auf Verlangen den Kontrollkräften der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzuweisen.
- bei Verlust der Hundemarke ist im Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, kostenpflichtig eine neue Marke erhältlich.
- Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindungen (bei SEPA-Lanstschriftmandat) sind schriftlich mitzuteilen.
- die ausgegebene Hundemarke ist sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen und auf Verlangen den Kontrollkräften der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorzuweisen.
- bei Verlust der Hundemarke ist im Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, kostenpflichtig eine neue Marke erhältlich.
- Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindungen (bei SEPA-Lanstschriftmandat) sind schriftlich mitzuteilen.
Dokumente
Hinweise für Greifswald: Hundesteuer Anmeldung Greifswald
Eingehend
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
SEPA-Lastschriftmandat
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
SEPA-Lastschriftmandat
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sonstige Nachweise
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundanmeldung