Hundesteuer Anmeldung
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.
Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat.
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.
Hinweise für Wismar: Hundesteuer Anmeldung Hansestadt Wismar
Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Aufnahme des Hundes in den Haushalt
- Aufnahme des Hundes in den Wirtschaftsbetrieb, die Gesellschaft, den Verein oder die Genossenschaft
- Aufnahme des Hundes zur Pflege oder Aufbewahrung
- Aufnahme des Hundes zur Probe oder zum Anlernen
Alle in einem Haushalt bzw. im Unternehmen aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde im Haushalt bzw. im Unternehmen, so sind sie Gesamtschuldner. Gleiches gilt, wenn Halter/innen nicht zugleich Eigentümer/in sind.
Online-Dienst
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Ansprechpartner
SG Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Termine können online oder telefonisch gebucht werden. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kosch
Herr Rohloff
Frau Lude
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wismar: Hundesteuer Anmeldung Hansestadt Wismar
Folgende Nachweise sind für die Antragsstellung notwendig:
- ausgefülltes Formular zur Hundesteueranmeldung
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Nachweis über den Erwerb/ Erhalt des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Überlassungsprotokoll)
- Erlaubnis/ Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden (§2 Abs. 3 HundehVO M-V)
- SEPA-Lastschriftmandat
In Fällen von Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen können weitere Nachweise erforderlich sein. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Formulare
Hinweise für Wismar: Spezialisierung
Voraussetzungen
Hinweise für Wismar: Hundesteuer Anmeldung Hansestadt Wismar
Sie wollen einen Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Halter/innen sind natürliche oder juristische Personen.
Rechtsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Hinweise für Wismar: Hundesteuer Anmeldung Hansestadt Wismar
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Das Recht zur Erhebung obliegt den Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabegesetz des Bundeslandes beruht.
Satzungsrecht für: Hundesteuersatzung Hansestadt Wismar
Verfahrensablauf
Hinweise für Wismar: Hundesteuer Anmeldung Hansestadt Wismar
Den Beginn der Hundehaltung eines Hundes müssen Sie als Halter/in bei der zuständigen Stelle melden.
Gerne können Sie hierfür direkt die Online-Beantragung verwenden!
Steuergegenstand ist das Halten eines Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde, der spätestens 14 Tage nach Beginn der Hundehaltung angemeldet werden muss. Dieses gilt für Hunde jeden Alters.
Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie beginnt mit der Hundehaltung in Ihrer Wohnsitzgemeinde am 1. Januar bzw. mit dem 1. des Monats des Kalenderjahres.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie neben dem Steuerbescheid eine Hundesteuermarke.
Kosten
Hinweise für Wismar: Hundesteuer Anmeldung Hansestadt Wismar
Die Hundesteuer wird als Jahresaufwandsteuer (Januar bis Dezember) erhoben und ist in zwei Raten am 05. März und am 05. September für das Kalenderjahr fällig.
Die Steuersätze:
- für den 1. Hund: 100,00 EUR im Jahr
- für den 2. Hund: 132,00 EUR im Jahr
- für den 3. und jeden weiteren Hund: 160,00 EUR im Jahr
- für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund: 700,00 EUR im Jahr
Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke: 5,00 EUR
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung gewährt werden. In der Antragsstellung werden Ihnen hierzu alle möglichen Optionen angezeigt.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch eGo M-V am 13.05.2022
Stichwörter
Hundanmeldung, Hundeabmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden